Informationen für betriebliche Interessenvertretungen zum Sozialrecht
Die vierte Ausgabe des elektronischen Rundbriefs "Recht praktisch - Sozialrecht im Betrieb" liegt vor. Dieser elektronische Rundbrief beschäftigt sich damit, welche Möglichkeiten bestehen, um einen niedrigen Lohn, das Auszubildendengehalt oder Sozialleistungen wie z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld durch den Kinderzuschlag aufzustocken. Dieser ist mit Wohngeld kombinierbar, d. h. es ist möglich sowohl Kinderzuschlag als auch Wohngeld zu beziehen. Das kann für manche Betroffene eine Alternative zum Alg II sein, wobei vom konkreten Einzelfall abhängig ist, was den Betroffenen mehr Geld einbringt oder in anderer Hinsicht für sie günstiger ist.
Hier nun der E-Rundbrief zum Kinderzuschlag: recht_praktisch_2022_Kinderzuschlag_web.pdf