Vielfach werden wir nach der Quelle für unsere Zahlenbeispiele gefragt.
Deshalb veröffentlichen wir hier die letzte "Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die darin ausgewiesenen Geldbeträge für Essen und Trinken, Bekleidung usw. sind die Grundlage und die offizielle Begründung für die Hartz-IV-Regelleistung.
Hier vorab noch eine kurze "Gebrauchsanweisung" (zum Thema "Ernährung" siehe auch den Rechenweg weiter unten):
Relevant ist die Anlage 3 ab Seite 6: In der rechten Spalte stehen die Geldbeträge, die in der Eckregelleistung von 345 € für einzelne Ausgaben vorgesehen sind. Die Zahlen für Kinder bis 14 Jahre erhält man, wenn die Werte aus der Tabelle mit 0,6 multipliziert werden (60 % der Eck-Regelleistung).
Die Zahlen ab Seite 20 sind noch etwas detaillierter aufgeschlüsselt. Aber aufgepasst: Hier stehen drei Tabellen (Deutschland, Ost, West); relvant ist die erste Tabelle "Deutschland". Und ganz wichtig: In der rechten Spalte stehen die statistisch gemessenen Ausgaben der "armen Haushalte". Die sind nicht vollständig sondern nur teilweise im Eckregelsatz enthalten. Sie müssen zunächst noch mit den Prozentangaben von S. 3 umgerechnet werden (= Anteile in d. Eck-Regelleistung) und dann auf Kinder (mal 0,6) übertragen werden.
Hier nun das Dokument im Orignal:
BMA-Auswertung EVS [PDF-Dokument]
Die Position "Essen und Trinken" für Kinder haben wir auf den Tag und Mahlzeiten umgerechnet. Hier der Rechenweg:
Monatlicher Betrag in d. Eck-Regelleistung |
127,31 € |
Umrechnung auf einen Tag |
4,19 € |
Umrechnung auf Kinder < 14 Jahre |
2,51 € |
Die Aufteilung auf Mahlzeiten (Früstück, Mittag- und Abendessen) hat direkt nichts mit der EVS oder dem SGB II zu tun. |
|
Frühstück = 21,87 % |
0,55 € |
Mittagessen = 39,07 % |
0,98 € |
Abendessen = 39,07 % |
0,98 € |
Als Ausgangspunkt haben wir die EVS-Position "01-02 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren u.Ä." genommen, die auch Ausgaben für Alkohol und Tabak enthält. Wir haben diese Beträge nicht herausgerechnet, um uns nicht angreifbar zu machen. Denn man kann ja argumentieren: Gerade weil Kinder nicht Rauchen und keinen Alkohol trinken, können diese Ausgaben für Essen und Trinken verwendet werden. Deshalb haben wir die gesamte Ausgaben-Position ohne Abzug genommen.