Das Energie-Existenzminimum sichern!

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Die Hartz-IV-Regelsätze liegen weit unter dem tatsächlichen Existenzminimum. Unvorhergesehene Kostensteigerungen lassen sich nicht ausgleichen. In der Corona-Pandemie sind die Lebenshaltungskosten laufend gestiegen. Inflation und Energiepreise wachsen durch den Ukraine-Krieg weiter. Die vom Bundesverfassungsgericht 2014 geforderte Anpassung des Regelsatzes ist nicht nur für Strom überfällig. Die geringen Einmalzahlungen gleichen die Kostenexplosion nicht aus. Allein Lebensmittel haben sich 2021 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent verteuert. Immer mehr Haushalte können ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Der Strom-Betrag im Regelsatz von rund 36 Euro entspricht laut Stromspiegel Deutschland einem extrem geringen Verbrauch. Einkommensarme können aber z.B. nicht einen Stromfresser gegen einen energieeffizienten Kühlschrank austauschen.

Das Bündnis "AufRecht bestehen" fordert daher mit Unterstützung der Nationalen Armutskonferenz (nak) für Einkommensarme und Grundsicherungsbeziehende:

  • Übernahme der Energiekosten für alle existenziellen Bedürfnisse;
  • unbürokratische Erstattung erhöhter Abschläge und Nachzahlungen;
  • Verbot von Strom- und Gassperrungen für Privathaushalte;
  • Erhöhung des Regelsatzes auf das tatsächliche Existenzminimum;
  • Einmalzahlung als Ausgleich für Preissteigerungen und Mehrausgaben müssen hinreichend bemessen sein und dürfen eine notwendige zeitnahe Erhöhung der Regelbedarfe nicht ersetzen;
  • Übernahme der Anschaffungskosten für energiesparende Geräte.

Hier geht es zum ausführlichen Forderungspapier: 22-4-8_Forderungspapier_Energiekosten.pdf