Zum 01.08.2019 treten die gesetzlichen Änderungen in Kraft, die das „Starke-Familien-Gesetz“ in Sachen Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) gebracht hat.
Darin ist nicht nur eine Reihe von inhaltlichen Änderungen enthalten (die wichtigste ist zweifellos die Erhöhung der Pauschale für Schulmaterial von 70 + 30 auf 100 + 50 Euro jährlich). Auch eine wichtige formale Änderung darf nicht übersehen werden: Es ist jetzt nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben, die meisten BuT-Leistungen in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen zu erbringen. Im Gegenteil: Es steht den Kommunen und Sozialverwaltungen nunmehr frei, diskriminierungsfreie Geldzahlungen zu erbringen und so vermutlich auch mehr Menschen zu motivieren, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Leistungen müssen auch nicht mehr extra beantragt werden (außer der Nachhilfeunterricht).
Dass eine diskriminierungsfreie Geldzahlung im Ermessen der Kommunen liegt, heißt allerdings auch, dass es vor Ort politisch durchgesetzt werden muss – was nur die Erwerbsloseninitiativen und Beratungsstellen umsetzen können. Wir haben daher im Bündnis „AufRecht bestehen“ einiges Info-Material für diesen Zweck erstellt, das wir euch hiermit zur Verfügung stellen.
Presseerklärung (Kurzfassung 2 Seiten)
PM_Bildungspaket_30-7-2019_-AufRecht-bestehen-I.pdf
PM_Bildungspaket_30-7-2019_-AufRecht-bestehen-I.doc
Presseerklärung (Langfassung 4 Seiten mit Hintergrundinformationen)
PM_Bildungspaket_30-7-2019_Hintergrund_-AufRecht-bestehen.pdf
PM_Bildungspaket_30-7-2019_Hintergrund_-AufRecht-bestehen.doc
Bausteine daraus können und sollen für Meldungen an die Lokalpresse genutzt werden. Ferner gibt es einen Info-Flyer zur Weitergabe an Betroffene bzw. Ratsuchende. Dieser kann hier heruntergeladen oder bestellt werden: https://www.erwerbslos.de/medienbestellung