Örtliche Beratungsangebote findet man unter Adressen auf dieser Seite. Gewerkschaftsmitglieder können sich auch an www.verdi-erwerbslosenberatung.de oder www.verdi-aufstockerberatung.de wenden. Beratung im Einzelfall können wir nicht leisten.

Corona und die Folgen:

Schnelle und unbürokratische Antragsbearbeitung notwendig!

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) fordert die Arbeitsagenturen, die Jobcenter, die Sozialämter und die Familienkassen auf, Anträge auf existenzsichernde Leistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (Alg II), Sozialhilfe und Kinderzuschlag schnell und unbürokratisch zu bewilligen und auszuzahlen. Die vielen Einschränkungen des öffentlichen Lebens erfordern es, dass Behörden, die mit der Bewilligung und Auszahlung von existenzwichtigen Sozialleistungen betraut sind, der schnellen Unterstützung Betroffener klaren Vorrang einräumen. Das muss auch gelten, wenn nicht alle Unterlagen vollständig sind oder Einzelheiten des Antrags noch Anlass zu Rückfragen geben. Länger als 14 Tage sollte die Bearbeitung des Antrags außerdem nicht nicht dauern.

Arbeitslose, Niedrigverdienende und ihre Angehörigen haben außerdem in der aktuellen Situation aufgrund der höheren Ausgaben für die Gesundheit und der Schwierigkeiten bei der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern höhere Kosten als sonst. Sie müssen deshalb sofort einen Mehrbedarfszuschlag von 20% der Regelleistung zu ihren ohnehin schon viel zu knappen Leistungen bekommen.

Angesichts der aktuellen, durch das Corona-Virus geschaffenen Lage zeichnet sich ab, dass es vor allem die Beschäftigten sind, die für die Krise aufkommen sollen. Es ist aber nicht einzusehen, dass nur betroffene Unternehmen weitgehend schadensfrei gestellt werden sollen, während die Arbeitslosigkeit in einigen Branchen stark ansteigt, weil die Unternehmen durch Entlassungen Kosten sparen wollen. Ebenso ist auch nicht einzusehen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen durch das knapp bemessene Kurzarbeitergeld von heute auf morgen unter das Niveau ihrer bisher schon bescheidenen Lebensführung gedrückt werden. Wir fordern deshalb auch das Kurzarbeitergeld mindestens für Niedrigverdienende auf 100% des Lohnes anzuheben.

BA erklärt weitgehenden Verzicht auf Termine

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihrerseits verlautbart, dass Fragen und Anliegen Betroffener nun auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden sollten, um den Gesundheitsschutz sicherstellen zu können. Gesprächstermine in der Agentur für Arbeit und im Jobcenter würden ab sofort und bis auf weiteres entfallen. Allerdings gäbe es wichtige Ausnahmen: terminierte persönliche Vorsprachen für Barzahlungen wegen Mittellosigkeit sowie bestehende Termine zur Neuantraganstellung und Abgabe von Neuanträgen.

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in den Dienststellen solle für Notfälle bestehen bleiben. Eine Arbeitslosmeldung könne aber auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Alg II könne formlos in den Hausbriefkasten des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit eingeworfen werden. Alle persönlichen Gesprächstermine sollen ohne Rechtsfolgen entfallen. Niemand müsse diese Termine extra absagen.

Betroffene Arbeitslose können also nun Anträge formlos per Mail oder über die eServices auf der Homepage(www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Sie können außerdem auf der Homepage der jeweiligen Behörde nach einer Telefonnummer suchen, unter der das Amt erreichbar ist – die soll jetzt auch einfacher zu finden sein. Anträge und Weiterbewilligungsanträge auf Alg II können außerdem unter Jobcenter.digital heruntergeladen werden.

Betroffene sollten allerdings unbdeingt bedenken, dass in der Vergangenheit immer wieder Schreiben an das Jobcenter verloren gegangen sind und dass es zu erheblichen Nachteilen kommen kann, wenn sie den rechtzeitigen Eingang von Anträgen und Schreiben nicht beweisen können. Für Telefonate gilt das erst recht. Erst- oder Weiterbewilligungsanträge und Widersprüche sollten daher als Einschreiben ohne Rückschein bei der Post aufgegeben werden. Ein Fax zu senden, ist eine andere und kostengünstige Möglichkeit, sicher Anträge und Schreiben an eine Behörde zu schicken – dann muss man allerdings unbedingt auch den Sendebericht samt der ersten Seite des Faxes ausdrucken und aufbewahren. Alternativ reicht es auch, wenn ein Zeuge oder eine Zeugin, die vorher gesehen hat, welches Schreiben man in den Umschlag gesteckt hat, auch bezeugen kann, wie das Schreiben in Hauspostkasten geworfen wird. Eine E-Mail ist außerdem sicher an eine Behörde zugestellt, wenn diese nachweislich (Postausgang!) an ein elektronisches Postfach einer Behörde gesendet worden ist, die dies ohne Einschränkung für die elektronische Kommunikation bereitgestellt hat (Urteil des BSG vom 11.7.2019 – B 14 AS 51/18 R).

Für Betroffene, die keinen Zugang zu einem PC haben, müssen die BA und andere Behörden nach Auffassung der KOS außerdem unbedingt die Möglichkeit eines einfachen Antrags in Papierform eröffnen. Darüber sollten sie auch alle Betroffenen in mehrsprachigen Schreiben und Aushängen unterrichten.