Die KOS hat einen Leistungsrechner entwickelt, der regelmäßig überarbeitet wird. Die Excel-Kalkulation berechnet mögliche Leistungsansprüche auf Wohngeld, den Kinderzuschlag und Hartz IV.
Die jeweils aktuelle Version berücksichtigt jeweils den aktuell gültigen Gesetzesstand.
Örtliche Beratungsangebote findet man unter Adressen auf dieser Seite. Gewerkschaftsmitglieder können sich auch an www.verdi-erwerbslosenberatung.de oder www.verdi-aufstockerberatung.de wenden. Beratung im Einzelfall können wir nicht leisten.
ver.di-publik hat uns folgende Zusammenstellung von Beratungsangeboten für Migrant*inn*en und Geflüchtete für Verfügung gestellt (vielen Dank dafür): ver.di_Gut_beraten.pdf
Im Original auf
https://publik.verdi.de/2019/ausgabe-03/spezial/migration/seite-18/gut-beraten
(Ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit - sicherlich gibt es im gewerkschaftlichen Umfeld noch viel mehr!)
Mitte Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren 1 BvR 7/16 eine ausführliche Anhörung durchgeführt. Die Sanktionskritiker/innen - Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände - haben sich dort gemeinsam "wacker geschlagen", die Sanktionsbefürworter - BMAS und BA - dagegen nicht gerade "mit Ruhm bekleckert". Das Ergebnis bleibt abzuwarten, aber da gar nicht alle Arten von Sanktionen Gegenstand des Verfahrens sind, können sie auch nicht allesamt abgeschafft werden: Weder Meldeversäumnisse noch die verschärften U25-Sanktionen stehen dort zu Debatte.
Das BVerfG will und wird also nicht beurteilen, ob "die" Sanktionen im SGB II "grundsätzlich" richtig oder falsch sind. Es wird kein Urteil pro oder contra Sanktionen sprechen, sondern "nur" ansagen, inwieweit Sanktionen verfassungsrechtlich zulässig kein können. Schulnoten für gute oder schlechte Politik wird es nicht verteilen. Wir dürfen - und werden - daher Sanktionen im SGB II weiterhin für ungerecht, überflüssig, schädlich und verkehrt halten, egal wie das Urteil am Ende ausfällt. Unsere Argumente für die Abschaffung der Sanktionen haben wir in einem kurzen Positionspapier zusammengestellt: Sanktionen-BVerfG-Anhörung.pdf
Am 04.06.18 fand im Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales die Anhörung zu zwei Gesetzentwürfen der Parteien Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen statt, die beide für die Abschaffung von Sanktionen plädieren. Der Diskussionsverlauf dieser Anhörung gibt einen Einblick nicht nur in politische Mehrheiten, sondern auch in gesellschaftliche Stimmungen. Ulrike Müller, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Linken im Bundestag, hat uns freundlicherweise ihre Zusammenfassung der in der Anhörung von verschiedener Seite vorgetragenen Positionen zur Verfügung gestellt: BT-Anhörung_Juni_2018_zu_SGB-II-Sanktionen_-_Kurzzusammenfassung_der_Stellungnahmen.pdf
Was auch immer im Karlsruher Normenkontrollverfahren herauskommt, die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verändern sich dadurch ja nicht. Am ehesten scheint noch die Abschaffung der U25-Sanktionen möglich, obwohl diese vom BVerfG gar nicht direkt geprüft werden. Hinsichtlich der politischen Umsetzbarkeit des zu erwartenden Urteils gibt die letzte Ausschuss-Anhörung wichtige Hinweise; wir haben die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen daher ergänzt mit einer "realpolitischen" Machbarkeitsanalyse: Sanktionen-BT-AuS-Anhörung.pdf
Die begrenzte Machbarkeit angesichts einer "herumeiernden" Sozialdemokratie ändert aber nichts an unseren Forderungen. Der Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen hatte bereits am 26. Oktober 2016 klar gegen die Sanktionen im SGB II Stellung bezogen: Das EXISTENZMINIMUM ist als Menschenrecht unabdingbar! Daher sind zwar die "Sanktionsparagrafen" §§ 31 und 32 aus dem SGB II zu streichen, aber das macht aus der Grundsicherung noch lange kein bedingungsloses Grundeinkommen. Auch ohne spezielle Sanktionen gelten nämlich weiterhin die allgemeinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60-67 SGB I (wie für alle Sozialleistungen), und was die Frage der Zumutbarkeit von Arbeit angeht - die ist bereits im SGB III geregelt (und sollte dort rechtskreisübergreifend einheitlich nachgebessert werden).
Der spannendste Aspekt des zu erwartenden Urteils ist die Frage, wie viele Untergrenzen kann es überhaupt geben? Wie ernst ist es gemeint, wenn vom Existenzminimum die Rede ist? Wahrscheinlich irgendwann im Lauf des zweiten Quartals 2019 werden wir es wissen!
Egal ob regulär oder prekär beschäftigt, erwerbslos oder solo-selbstständig, jung oder alt, eingesessen oder zugewandert:
Wohnen ist Menschenrecht für Alle! (Siehe dazu unser Flugblatt unter der Download-Rubrik, auch zum Bestellen.)
In vielen Städten ist der Wohnungsmarkt "angespannt", sind günstige, halbwegs vernünftige Wohnungen kaum noch zu finden.
Dort haben die allermeisten Mieter*innen prinzipiell gleiche Interessen - nicht obwohl, sondern weil sie um knappen Wohnraum konkurrieren (müssen).
Spezielle Probleme und daraus resultierende Sonder-Interessen bestehen natürlich im Hartz-IV-Bezug.
Das haben wir im folgenden Positionspapier zusammengefasst: Positionspapier-KdU.pdf
Das Papier ist vor allem dazu gedacht, dass Erwerbsloseninitiativen und Hartz-IV-Betroffene sich in örtliche sowie überregionale Mieter*innenbündnisse einbringen können und sollen.
Das BSG hat entschieden (28.11.2018): Jobcenter dürfen (müssen sogar in der Regel) Darlehen für Mietkautionen mit dem Regelsatz verrechnen, die Tilgung erfolgt sofort laufend aus dem Existenzminimum und/oder dem Erwerbstätigenfreibetrag heraus. Die rechtstheoretisch möglichen, aber verwaltungspraktisch schwierigen und seltenen Ausnahmen zeigt das BSG ebenfalls auf, und das genügt ihm - jedoch nicht uns!
Wir haben die verbleibenden rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten in einem Übersichtspapier zusammengefasst; danach wären Mietkautionsdarlehen dasselbe wie Anschaffungsdarlehen (für Kühlschrank, Waschmaschine o.ä.) und in der Wirkung nicht von Sanktionen (z.B. bei Meldeversäumnissen) zu unterscheiden: BSG-Urteil_Mietkautionsdarlehen.pdf
Aber was rechtlich zulässig ist, muss ja nicht politisch richtig sein. Bereits vor dem BSG-Urteil hatten wir im Namen des "AufRecht-Bestehen"-Bündnisse die Parteien und Fraktionen im Bundestag angeschrieben und auf das Problem aufmerksam gemacht: 17-11-15_Schreiben_Mietkautionen_Auf_Recht_Bestehen.pdf
CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke haben uns daraufhin geantwortet. Ihre Positionen sind im obigen Übersichtspapier ebenfalls enthalten.
Im Oktober/November soll das sog. Teilhabechancengesetz (10. SGB-II-Änderung) verabschiedet werden, damit es zum 01.01.2019 in Kraft treten kann.
Hier unsere ausführliche Analyse und Kritik des Gesetzentwurfs: Teilhabe-zweiter-Wahl.pdf
In der Endfassung des Gesetzes wurde noch manches geändert (unser Hauptkritikpunkt neben weiteren Verbesserungen zwar ausgeräumt, aber auch eine Verschlechterung eingefügt, und andere grundsätzliche Kritikpunkt bleiben). Hier eine tabellarische Übersicht des vorläufig letzten Standes, wobei die Änderungen rot marktiert sind: Tabelle_TeilhabechancenG_Endfassung.pdf
Außerdem eine Übersicht mit Links zu den arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen der Bundesländer (mit herzlichem Dank an den Kollegen Marcus Böhme von ver.di, der die Liste zusammengestellt hat): Linkliste_Öffentlich_geförderte_Beschäftigung_in_den_Ländern.docx
Auf der Mitgliederversammlung des Fördervereins (Erfurt 05.10.2017) erläuterte Dr. Irene Becker ihr Konzept für methodisch konsistente Berechnungen nach dem Statistik-Modell in der Becker-Tobsch-Variante, das sie bereits am 11.11.2016 in einem Gutachten für die Diakonie entwickelt hatte: Statistikmodell_handout_ib_05102017.pdf
Wir haben dieses Modell einer alternativen und verbesserten Berechnung der Regelsätze bereits in unserem A-Info Nr. 181 vorgestellt, erläutern es auf Becker-Tobsch_statt_BMAS-RBEG.pdf und unterstützen es mit folgender Forderung: KOS-unterstützt-Becker-Tobsch.pdf
Eine ausführliche Kritik der statistischen Manipulationen, auf denen die offizielle Regelsatzbemessung bisher beruht, wurde (leicht gekürzt) in der 21. Ausgabe der Arbeitslosenzeitung "quer" veröffentlicht: (https://www.also-zentrum.de/zeitschrift-quer.html); hier eine erweiterte und aktualisierte Fassung dieses Artikels: quer21-erweitert.pdf
Die Bedingungslose Grundeinkommen (nicht zu verwechseln mit dem "Solidarischen Grundeinkommen" der SPD-Arbeitsmarktpolitik) scheint Vielen eine, ja die Alternative zu Hartz IV zu sein: Der Zwang, zu arbeiten für 'nen Appel und 'n Ei soll dadurch abgeschafft werden.
Wir befürchten allerdings nicht, dass dann niemand mehr arbeiten würde - sondern im Gegenteil, wir befürchten, dass die Meisten trotzdem, nur dann eben freiwillig, für 'nen Appel und 'n Ei arbeiten würden: Wozu noch ein Mindestlohn, wenn die Existenz bereits durch das Bedingungslose Grundeinkommen gesichert ist?
Zu den nicht beabsichtigten und kaum kalkulierbaren Rückwirkungen aufs Tarifgefüge des allgemeinen Arbeitsmarkts verweisen wir auf das Interview mit Christoph Butterwegge in ver.di publik Nr. 02/2018 (danke für die freundliche Erlaubnis): ver.di_Armut_verhindern.pdf
Die Broschüre mit Tipps und Hilfen des DGB gemeinsam mit der KOS liegt aktuell für 2017 vor.
Sie kann aber nicht bei uns bestellt werden, sondern nur über DGB-KOS-Ratgeber bestellen
Die Broschüre bietet prägnant zusammengefasstes Basiswissen zu den Aspekten des Sozialrechts, die im betrieblichen Alltag besonders relevant sind. Diese Informationen ermöglichen es Betriebs- und Personalräten, sich mit vertretbarem Aufwand die wichtigsten Kenntnisse anzueignen, damit sie Beschäftigten Tipps und Hinweise geben können.