Das Bundessozialgericht (BSG) hat aktuell geurteilt, das die private Krankenversicherung in Höhe des Basistarif vom Jobcenter übernommen werden muss: [PDF-Dokument]
Das Bundessozialgericht (BSG) hat aktuell geurteilt, das die private Krankenversicherung in Höhe des Basistarif vom Jobcenter übernommen werden muss: [PDF-Dokument]