Eltern haften für ihre Kinder: Tipps zur rechtlichen Gegenwehr für unter 25-Jährige

Volljährige Kinder unter 25-Jahren bilden mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern müssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die KOS empfiehlt allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren.

Volljährige Kinder unter 25-Jahren bilden mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern müssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die im Unterhaltsrecht geltenden Selbstbehalte für die Eltern werden außer Kraft gesetzt. So werden auch geringverdienende Eltern finanziell in Haftung genommen, die eigentlich gar kein Geld für ihre erwachsenen Kinder übrig haben.

Wir halten diese Verschärfung politisch für grundfalsch. Aber auch rechtlich gesehen ist diese Neuregelung äußerst fragwürdig.

Die KOS empfiehlt daher allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren.

Als Unterstützung bieten wir folgende Materialien:

Um was geht es? Info-Blatt für junge Erwachsene [pdf]

Musterwiderspruch [pdf]

Bis es zu einer Gerichtsentscheidung kommt, können Monate vergehen. Das Geld für den Lebensunterhalt wird aber sofort benötigt. deshalb muss im regelfall auch eine "Einstweiligige Anordnung" beim Sozialgericht beantragt werden. dabei geht es darum, zumindest vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung (ungekürzte´s) ALG II zu erhalten:

Einstweilige Anordnung:

Infos zum Verfahren [word-Dokument] [pdf]

Musterantrag [word-Dokument] [pdf]