Richtlinien zum Förderprogramm WeGebAU

Mit dem Programm WeGebAU kann die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gefördert werden, während sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Eckpunkte des Programms haben wir im Newsletter "recht praktisch" (Ausgabe Nr. 5, Mai 2014) dargestellt. Die Bundesagentur für Arbeit regelt in Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen die Details der Umsetzung. 

 

Geschäftsanweisung zum Förderprogramm [PDF], Stand 2013

Nachfolgende Weiterentwicklungen:

Handlungsempfehlung (HEGA 08/14), in der die Fördersätze für Lohnkostenzuschüsse neu geregelt werden [Link zur BA]

Handlungsempfehlung (HEGA 04/15), in der modulare Ausbildungsschritte an unterschiedlichen Lernorten sowie die Fördersätze neu geregelt werden [Link zur BA]