Armut unter Arbeitslosen: Wovor Politik und Medien die Augen verschließen

Die Nachdenkseiten haben ein Interview mit Rainer Timmermann, der als politischer Referent für die KOS arbeitet, veröffentlicht.Siehe https://www.nachdenkseiten.de/?p=62096 Mit Genehmigung der Nachdenkseiten veröffentlichen wir es auch auf unserer Homepage.

Im Interview mit den NachDenkSeiten verdeutlicht Timmermann, der als politischer Referent bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsgruppen (KOS) arbeitet, dass die Corona-Krise zwar den Druck auf die Armen erhöhe. Doch auch unter normalen Bedingungen müssten nicht wenige Betroffene um ihre Existenz kämpfen. In Politik und Medien werde ihre Lebensrealität jedoch häufig gar nicht wahrgenommen. Ein Interview über die Probleme der Arme und wie Lösungsmöglichkeiten aussehen können. Hier geht es zum Interview: nds_interview_timmermann_Endfassung_17_6_2020.pdf

 

Existenzsichernde Sozialleistungen – Forderungen anlässlich der Corona-Krise

Um die durch das neuartige Corona-Virus verursachte Krise und die damit verbundenen materiellen und sozialen Folgen abzufedern, haben Bund und Länder eine Reihe von Hilfen für verschiedene Bevölkerungsgruppen beschlossen. Weitere Schritte, wie z. B. die von den Gewerkschaften vorgeschlagene Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 80% des vorherigen Lohns,sollen zumindest zu einem großen Teil umgesetzt werden. Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte gibt es dagegen in der Corona-Krise kaum zusätzliche Unterstützung. Wir nehmen das zum Anlass, um entsprechende Vorschläge aufzugreifen, die im Bereich des DGB und in der Erwerbslosenbewegung diskutiert werden. Diese Vorschläge beziehen sich zunächst auf die jetzige Krise. Sie sollen aber auch aufzeigen, wie das bisher so lückenhafte soziale Netz langfristig verbessert und die Leistungsbewilligung im Amt würdig gestaltet werden kann. Die Vorschläge beziehen sich zunächst auf Hartz-IV bzw. das SGB II. Sie sollten aber nach Möglichkeit auf alle anderen Grundsicherungsleistungen, die der Existenzsicherung dienen sollen – d. h. insbesondere Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - übertragen werden. Gerade im Asylbewerberleistungsgesetz sind deutliche Verbesserungen nötig, da die Leistungen dort nochmals weit unter den ohnehin schon zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätzen liegen.

Die Forderungen: Erhöhung der Regelsätze (sofort um pauschal 100 €); Aussetzen aller Kürzungen; Erreichbarkeit der Ämter verbessern; einfaches Antragsverfahren; zügige Auszahlung der Leistungen; Aufheben von Leistungsausschlüssen. Zu den Forderungen im Einzelnen: Forderungen_zu_Grundsicherungsleistungen.docx

Kein "Weiter-So" bei den Regelsätzen

Gemeinsame Erklärung von Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden


Noch in diesem Jahr werden die Regelsätze bei Hartz IV und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu ermittelt. Der Gesetzgeber ist gefordert: Er muss ermitteln, was jemand für eine menschenwürdige Existenz in diesem Land benötigt. Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften, dem auch die KOS angehört, fordert, dass die Gelegenheit der Neu-Ermittlung genutzt wird, um soziale Ungleichheit abzubauen. Dazu ist eine sachgerechte Ermittlung des Regelbedarfs unumgänglich, die im Ergebnis zu deutlich höheren Leistungen der Grundsicherung führen muss.
Die KOS wie auch die anderen am Bündnis beteiligten Gruppen halten die bestehenden Leistungen in den Grundsicherungssystemen für viel zu niedrig. Aktuell muss eine alleinlebende Person, die z. B. von Hartz IV leben muss, mit einer monatlichen Leistung von 432 Euro plus der Miete auskommen. Das ist schlicht zum Leben zu wenig. Ein Leben in Würde wird den Leistungsberechtigten verweigert, ebenso die soziale Teilhabe in der Gesellschaft. Das Bündnis wendet sich nun brieflich an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie an die Mitglieder des Sozialausschusses des Deutschen Bundestages. Die Unterzeichnenden des Briefes fordern von den politisch Verantwortlichen, dass das äußerst kritikwürdige Verfahren, mit dem in den Jahren 2011 und 2016 die Regelsätze bestimmt worden sind, sich nicht wiederholen darf.
Stattdessen fordern wir bei der Bemessung der Regelsätze eine Orientierung an den Konsumausgaben der mittleren Einkommen. Die Höhe der Grundsicherungsleistungen darf nicht nur die bestehende Armut widerspiegeln. Die Regelsätze müssen zudem entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung jährlich fortgeschrieben werden. Langlebige Konsumgüter, z. B. eine Waschmaschine, die nur in großen Abständen notwendig ist und daher im bestehenden statistischen Verfahren gar nicht richtig abgebildet werden kann, sollten am besten über einmalige Leistungen abgegolten werden.
Den ganzen Brief könnt ihr hier lesen20-3-10_Schreiben_Regelsatz_BT.pdf

Neue Leute gewinnen

"Wie wir als Erwerbslosengruppe neue Mitstreiter und Mitstreiterinnen gewinnen und halten können"

Ausgehend von der Jahrestagung 2016 hat die KOS eine Arbeitshilfe dazu erstellt, wie wir als Erwerbslosengruppe stärker werden können, in dem wir neue Leute aus allen gesellschaftlichen Gruppen ansprechen und einbinden:
Arbeitshilfe_-_Neue_Leute_gewinnen.pdf

Kinderzuschlag kurzfristig nutzen, langfristig ersetzen!

Der Kinderzuschlag (Kiz) hätte vielleicht den Preis für die unbekannteste und am wenigstens genutzte Sozialleistung verdient: Mindestens 3 von 4 anspruchsberechtigten Kindern bzw. deren Familien gehen leer aus; vielleicht auch sogar 4 von 5 oder noch mehr, je nachdem, welche/r Sozialwissenschaftler/in gerade schätzt.

Das liegt natürlich nicht nur daran, dass der Kiz weitgehend unbekannt ist, sondern er ist auch ziemlich bürokratisch und potenziell diskriminierend. Zumindest was die letzten beiden Punkte angeht, hat das sog. Starke-Familien-Gesetz aber leichte bis deutliche Verbesserungen gebracht. Wir sollten daher in der Sozialberatung darauf hinwirken, die Quote der Inanspruchnahme zu erhöhen und den Kiz vor allem bekannter zu machen.

Das heißt nicht, dass wir dafür werben (zur Förderung von Kindern gäbe es viel bessere und wirksamere Möglichkeiten, s.u.); aber wir wollen natürlich auch nicht dafür sorgen, dass der Staatskasse durch Verzicht auf Sozialleistungen Ausgaben erspart bleiben. Daher hat der DGB die Info-Materialien im Anhang erstellt, die wir hiermit gerne allen Interessierten zur Verfügung stellen:

Adressaten: Erwerbslose DGB-Info-Kinderzuschlag-Arbeitslose.pdf, Aushang_Kinderzuschlag_Arbeitslose.pdf

Adressaten: Geringverdienende DGB-Info-Kinderzuschlag-Erwerbstätige.pdf, Aushang_Kinderzuschlag_Erwerbstätige.pdf

Sowohl für Erwerbslose als auch für Geringverdienende gibt es jeweils eine Kurzübersicht auf 1 Seite (Aushang) als auch ein 4-seitiges Info-Blatt zum Ausdrucken und Mitgeben. Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auch gleich auf unseren Excel-Rechner, der den Kiz- und/oder Wohngeld-Anspruch im Vergleich zum Alg II ermittelt!

Abschließend aber noch unsere politische Kritik am Kiz: Zuallererst fordern wir eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, und zwar aller Regelsätze – jedoch überproportional der Regelsätze für Kinder. Auch das „Bildungs- und Teilhabe-Paket“ sollte in die Regelsätze mit eingebaut werden.

Zweitens könnte das Kindergeld nicht einfach pauschal erhöht, sondern durch eine zusätzliche, einkommensabhängige Komponente erheblich verbessert werden. Auch dazu gibt es ein Konzept vom DGB: https://www.dgb.de/themen/++co++cb09dc78-c531-11e7-96c4-52540088cada

Drittens wäre eine Form der Kindergrundsicherung wünschenswert, wobei aber nicht alle der vorliegenden Modelle zu überzeugen vermögen. Aber das ist Zukunftsmusik: Hier und heute geht es darum, die aktuell vorhandenen Sozialleistungen besser zu nutzen und nichts zu verschenken!

Sanktionsmaschinerie abschalten!

Mitte Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren 1 BvR 7/16 eine ausführliche Anhörung durchgeführt. Die Sanktionskritiker/innen - Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände - haben sich dort gemeinsam "wacker geschlagen", die Sanktionsbefürworter - BMAS und BA - dagegen nicht gerade "mit Ruhm bekleckert". Das Ergebnis bleibt abzuwarten, aber da gar nicht alle Arten von Sanktionen Gegenstand des Verfahrens sind, können sie auch nicht allesamt abgeschafft werden: Weder Meldeversäumnisse noch die verschärften U25-Sanktionen stehen dort zu Debatte.

Das BVerfG will und wird also nicht beurteilen, ob "die" Sanktionen im SGB II "grundsätzlich" richtig oder falsch sind. Es wird kein Urteil pro oder contra Sanktionen sprechen, sondern "nur" ansagen, inwieweit Sanktionen verfassungsrechtlich zulässig kein können. Schulnoten für gute oder schlechte Politik wird es nicht verteilen. Wir dürfen - und werden - daher Sanktionen im SGB II weiterhin für ungerecht, überflüssig, schädlich und verkehrt halten, egal wie das Urteil am Ende ausfällt. Unsere Argumente für die Abschaffung der Sanktionen haben wir in einem kurzen Positionspapier zusammengestellt: Sanktionen-BVerfG-Anhörung.pdf

Am 04.06.18 fand im Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales die Anhörung zu zwei Gesetzentwürfen der Parteien Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen statt, die beide für die Abschaffung von Sanktionen plädieren. Der Diskussionsverlauf dieser Anhörung gibt einen Einblick nicht nur in politische Mehrheiten, sondern auch in gesellschaftliche Stimmungen. Ulrike Müller, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Linken im Bundestag, hat uns freundlicherweise ihre Zusammenfassung der in der Anhörung von verschiedener Seite vorgetragenen Positionen zur Verfügung gestellt: BT-Anhörung_Juni_2018_zu_SGB-II-Sanktionen_-_Kurzzusammenfassung_der_Stellungnahmen.pdf

Was auch immer im Karlsruher Normenkontrollverfahren herauskommt, die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag verändern sich dadurch ja nicht. Am ehesten scheint noch die Abschaffung der U25-Sanktionen möglich, obwohl diese vom BVerfG gar nicht direkt geprüft werden. Hinsichtlich der politischen Umsetzbarkeit des zu erwartenden Urteils gibt die letzte Ausschuss-Anhörung wichtige Hinweise; wir haben die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen daher ergänzt mit einer "realpolitischen" Machbarkeitsanalyse: Sanktionen-BT-AuS-Anhörung.pdf

Die begrenzte Machbarkeit angesichts einer "herumeiernden" Sozialdemokratie ändert aber nichts an unseren Forderungen. Der Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen hatte bereits am 26. Oktober 2016 klar gegen die Sanktionen im SGB II Stellung bezogen: Das EXISTENZMINIMUM ist als Menschenrecht unabdingbar! Daher sind zwar die "Sanktionsparagrafen" §§ 31 und 32 aus dem SGB II zu streichen, aber das macht aus der Grundsicherung noch lange kein bedingungsloses Grundeinkommen. Auch ohne spezielle Sanktionen gelten nämlich weiterhin die allgemeinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60-67 SGB I (wie für alle Sozialleistungen), und was die Frage der Zumutbarkeit von Arbeit angeht - die ist bereits im SGB III geregelt (und sollte dort rechtskreisübergreifend einheitlich nachgebessert werden).

Der spannendste Aspekt des zu erwartenden Urteils ist die Frage, wie viele Untergrenzen kann es überhaupt geben? Wie ernst ist es gemeint, wenn vom Existenzminimum die Rede ist? Wahrscheinlich irgendwann im Lauf des zweiten Quartals 2019 werden wir es wissen!

Neuer Sozialer Arbeitsmarkt?

Im Oktober/November soll das sog. Teilhabechancengesetz (10. SGB-II-Änderung) verabschiedet werden, damit es zum 01.01.2019 in Kraft treten kann.
Hier unsere ausführliche Analyse und Kritik des Gesetzentwurfs: Teilhabe-zweiter-Wahl.pdf

In der Endfassung des Gesetzes wurde noch manches geändert (unser Hauptkritikpunkt neben weiteren Verbesserungen zwar ausgeräumt, aber auch eine Verschlechterung eingefügt, und andere grundsätzliche Kritikpunkt bleiben). Hier eine tabellarische Übersicht des vorläufig letzten Standes, wobei die Änderungen rot marktiert sind: Tabelle_TeilhabechancenG_Endfassung.pdf

Außerdem eine Übersicht mit Links zu den arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen der Bundesländer (mit herzlichem Dank an den Kollegen Marcus Böhme von ver.di, der die Liste zusammengestellt hat): Linkliste_Öffentlich_geförderte_Beschäftigung_in_den_Ländern.docx

Regelsätze stringent und transparent neu bemessen!

Auf der Mitgliederversammlung des Fördervereins (Erfurt 05.10.2017) erläuterte Dr. Irene Becker ihr Konzept für methodisch konsistente Berechnungen nach dem Statistik-Modell in der Becker-Tobsch-Variante, das sie bereits am 11.11.2016 in einem Gutachten für die Diakonie entwickelt hatte: Statistikmodell_handout_ib_05102017.pdf

Wir haben dieses Modell einer alternativen und verbesserten Berechnung der Regelsätze bereits in unserem A-Info Nr. 181 vorgestellt, erläutern es auf Becker-Tobsch_statt_BMAS-RBEG.pdf und unterstützen es mit folgender Forderung: KOS-unterstützt-Becker-Tobsch.pdf

Eine ausführliche Kritik der statistischen Manipulationen, auf denen die offizielle Regelsatzbemessung bisher beruht, wurde (leicht gekürzt) in der 21. Ausgabe der Arbeitslosenzeitung "quer" veröffentlicht: (https://www.also-zentrum.de/zeitschrift-quer.html); hier eine erweiterte und aktualisierte Fassung dieses Artikels: quer21-erweitert.pdf

Patentrezept Bedingungsloses Grundeinkommen?

Die Bedingungslose Grundeinkommen (nicht zu verwechseln mit dem "Solidarischen Grundeinkommen" der SPD-Arbeitsmarktpolitik) scheint Vielen eine, ja die Alternative zu Hartz IV zu sein: Der Zwang, zu arbeiten für 'nen Appel und 'n Ei soll dadurch abgeschafft werden.

Wir befürchten allerdings nicht, dass dann niemand mehr arbeiten würde - sondern im Gegenteil, wir befürchten, dass die Meisten trotzdem, nur dann eben freiwillig, für 'nen Appel und 'n Ei arbeiten würden: Wozu noch ein Mindestlohn, wenn die Existenz bereits durch das Bedingungslose Grundeinkommen gesichert ist?

Zu den nicht beabsichtigten und kaum kalkulierbaren Rückwirkungen aufs Tarifgefüge des allgemeinen Arbeitsmarkts verweisen wir auf das Interview mit Christoph Butterwegge in ver.di publik Nr. 02/2018 (danke für die freundliche Erlaubnis): ver.di_Armut_verhindern.pdf