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01 Jul2019

Leistungsrechner: Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag

Die KOS hat einen Leistungsrechner entwickelt.  Die Excel-Kalkulation berechnet mögliche Leistungsansprüche auf Wohngeld, den Kinderzuschlag und Hartz IV.
Die aktuelle Version berücksichtigt die Änderungen beim Kindergeld und Kindergeld zum 01.07.2019.

In einer Eingabemaske, einem Excel-Arbeitsblatt, sind die Angaben zum Haushalt, dem Einkommen und den relevanten Ausgaben bzw. Absetzbeträgen einzutragen. Der Rechner prüft dann „in einem Aufwasch“ in parallelen Rechengängen die Ansprüche auf die drei genannten Sozialleistungen. Das Ergebnis wird in einem zweiseitigen Textblatt dargestellt, das ausgedruckt und Ratsuchenden mitgegeben werden kann. Zudem erzeugt der Rechner eine ausführliche, tabellarische Ergebnisübersicht einschließlich der wichtigsten Zwischenergebnisse für die Berater.
Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften: So prüft der Rechner beispielsweise bei Hartz IV auch, ob der Lebensunterhalt der einzelnen Kinder ggf. gesichert ist und etwa das Kindergeld den Eltern zuzurechnen ist. Auch werden die geltenden (Teil-)Leistungsausschlüsse von Altersrentnern und Auszubildenden berücksichtigt.

Die kommunal verschiedenen Obergrenzen für die Wohnkosten können in dem Rechner jedoch nicht berücksichtigt werden.*** 

Der Rechner kostet 25 Euro. Neben der Excel-Kalkulation wird eine Gebrauchsanweisung, eine Liste der Wohngeld-Mietstufen für alle Städte und Gemeinden sowie ein Prüfschema für Ansprüche von Auszubildenden mitgeliefert. Die Dateien werden per Mail zugesandt. Im Preis inbegriffen sind Updates.
Der Rechner ist im Rahmen eines Pilotprojektes des Fachbereichs Handels des ver.di-Landesbezirks Berlin-Brandenburg und der KOS entstanden. In diesem Projekt werden Geringverdienende und Teilzeitbeschäftigte über mögliche ergänzende Sozialleistungen informiert und bei der Antragstellung unterstützt.

Einen Bestellzettel findet Ihr hier [Word-Dokument] bzw. hier [PDF].

*** Werden mit dem Rechner mögliche Ansprüche von Neu-Antragstellern geprüft, dann ist das kein Nachteil, weil zunächst ohnehin die tatsächlichen Kosten maßgebend sind. Bei der Prüfung von Leistungsbescheiden sind die kommunalen Mietobergrenzen manuell einzugeben.

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