In der Mai-Ausgabe unseres Betriebsräte-Newsletters erläutern wir die Sozialleistungen, die Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitsentgelt zustehen können: Wohngeld, Kinderzuschlag oder aufstockendes Hartz IV. Oftmals wissen Beschäftige gar nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf eine Sozialleistung haben können. Dann sind Hinweise von Betriebs- und Personalräten bares Geld wert.
Der Newsletter enthält auch Einkommensgrenzen zur Orientierung, die angeben, wann voraussichtlich ein Leistungsanspruch besteht. Info-Materialien zum Thema, die im Betrieb eingesetzt werden können, werden vorgestellt.
Zudem informieren wir über eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, das Langzeitkranke absichern soll.
Newsletter "recht praktisch", Ausgabe 2, Mai 2013
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Der newsletter kann bei der KOS kostenlos bestellt werden: Einfach eine E-Mail mit dem Betreff Newsletter "recht praktisch" an
Wir bitten alle, die die Möglichkeit haben, den Newsletter an Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen weiterzuleiten. So erfahren Interessierte von dem Newsletter und können ihn selbst direkt bei uns bestellen. DANKE!