Rechtsbruch durch die Regierung?

 

Offenbar will die Regierung die Hartz-IV-Sätze zum 1.1.2016 nur entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung anpassen. Dies ist aber nicht zulässig. Denn sobald eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegt, müssen die Hartz-IV-Sätze ganz neu ermittelt werden.

 

Genau dies ist jetzt der Fall: Am Donnerstag, den 10.9.2015 hat das Statistische Bundesamt Ergebnisse der EVS 2013 veröffentlicht.

In einer Presse-Mitteilung kritisieren wir die geplante Erhöung als völlig unzureichend und erinnern an die Verpflichtung, die Sätze neu ermitteln zu müssen.

Pressemitteilung vom 10.09.2015 [PDF]