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23 Feb2015

Mindestlohn: Wer ist langzeitarbeitslos?

Veröffentlicht in Allgemein

Wer langzeitarbeitslos ist, der hat in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Diese Ausnahme setzt aber voraus, dass die gesetzliche Definition für Arbeitslose zutrifft und die Person - neben anderen Bedingungen - arbeitslos gemeldet ist.

 

Bisher war offen, wie Langzeitarbeitslose genau definiert sind, die vom Mindestlohn ausgenommen sind. Unklar war insbesondere, ob die gesetzliche Definition der Arbeitslosigkeit (§ 16 SGB III) auch im Bereich des Mindestlohngesetzes gilt (siehe A-Info Nr. 171). Der Wortlaut des entsprechenden Paragrafen im Mindestlohngesetz ist da nicht eindeutig. Nun ist klar: Die gesetzliche Definition der Arbeitslosigkeit gilt. Damit kann nur Arbeitsuchenden, die bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind, der Mindestlohn vorenthalten werden. Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) auf schrifliche Fragen der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE) hervor.

Der Vorteil dieser engen Auslegung ist, dass sie den Kreis der Personen begrenzt, die vom Mindestlohn ausgeschlossen sind. So haben etwa Arbeitsuchende aus der Stillen Reserve oder aus dem EU-Ausland ab dem ersten Tag einer Beschäftigung Anspruch auf den Mindestlohn.

Leider bleibt die Antwort des BMAS vage zur Frage nach Sanktionen und Sperrzeiten im Zusammenhang mit Stellenangeboten unterhalb des Mindestlohns. Zwar bestätigt das BMAS die Rechtsauffassung, dass aus Gründen des Datenschutzes Jobcenter und Arbeitsagenturen in der Regel einem Arbeitgeber, der eine Stelle mit einem Arbeitsentgelt unterhalb des Mindestlohns besetzen will, nur dann ein Vermittlungsangebot machen dürfen, wenn der Langzeiterwerbslose diesem vorher zugestimmt hat.

Aber drohen Sanktionen bzw. Sperrzeiten, wenn sich Langzeiterwerbslose nicht aktiv auch um solche Stellenangebote bemühen? Darauf bleibt das BMAS eine klare Antwort schuldig.

Antwort des BMAS auf schriftliche Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) im Wortlaut [PDF].

 

 

 

 

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