Bei Minijobs werden systematisch Arbeitnehmerrechte unterlaufen. Darauf hat der DGB aufmerksam gemacht. So erhält fast die Hälfte der Minijobber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Drittel wird um seinen Urlaubsanspruch betrogen.
Mehr Informationen [Link zum Artikel auf der DGB-Internetseite]
Arbeitnehmerrechte von Minijobbern [Link zum DGB-Ratgeber "ungesicherte Jobs"]