Seit dem 05.11.19 wissen wir vom Bundesverfassungsgericht, dass die Regelsätze "nur" um höchstens 30% gekürzt werden dürfen.
Aber wie viel oder besser wie wenig ist eigentlich in den ungekürzten Regelsätzen enthalten? Das steht in folgender Tabelle: a-info_195_einleger.pdf
Wenn dies das "Existenzminimum" sein soll, dann darf nichts mehr gekürzt bzw. sanktioniert werden! Minimum ist nämlich Minimum.