Eine Resolution, die die Tielnehmer und Teilnehmerinnen der Arbeitstagung 2020 der Koordinierungsstelle im September 2020 einstimmig verabschiedet haben, fasst wesentliche Kritikpunkte an der Art und Weise, wie die Höhe der Regelsätze bestimmt werden, griffig zusammen. Deutlich wird, dass die Regelleistung politisch kleingerechnet wird, mittels willkürlich anmutender Kürzungen des so genannten "regelsatzrelevaten Bedarfs". Ohne diese Kürzungen müssten die Regelsätze um ca. 160 EUR erhöht werden! Die Resolution spricht sich deshalb u. a. gegen diese Kürzungen, für eine angemessene Berücksichtigung realistischer Stromkosten und für die Einführung von anlassbezogenen Einmalzahlungen für Kühlschränke, Waschmaschinen, u . ä. weiße Ware aus.
Hier geht es zur Resolution: a-info_199_Einleger_1.pdf