Die KOS hat verschiedene Änderungen zusammengestellt, die sich aus der Einführung des "Bürgergeldes" bzw. bei den Leistungen nach SGB II sowie beim Wohngeld, beim Kindergeld, dem Unterhaltsrecht, dem Kinderzuschlag, den Leistungen der Grundsicherung für Ältere und dauerhaft Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII sowie anderer Sozialleistungen und sonstiger Regelungen ergibt, die für Erwerbslose und Menschen mit wenig Geld interessant und wichtig sind.
Hier geht es zur Übersicht von Änderungen: Was_ändert_sich_zum_01.01.2023a.pdf