Örtliche Beratungsangebote findet man unter Adressen auf dieser Seite. Gewerkschaftsmitglieder können sich auch an www.verdi-erwerbslosenberatung.de oder www.verdi-aufstockerberatung.de wenden. Beratung im Einzelfall können wir nicht leisten.

Was ändert sich für Erwerbslose und Menschen mit wenig Geld zum 1.1.2023?

Die KOS hat verschiedene Änderungen zusammengestellt, die sich aus der Einführung des "Bürgergeldes" bzw. bei den  Leistungen nach SGB II sowie beim Wohngeld, beim Kindergeld, dem Unterhaltsrecht, dem Kinderzuschlag, den Leistungen der Grundsicherung für Ältere und dauerhaft Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII sowie anderer Sozialleistungen und sonstiger Regelungen ergibt, die für Erwerbslose und Menschen mit wenig Geld interessant und wichtig sind.

Hier geht es zur Übersicht von Änderungen: Was_ändert_sich_zum_01.01.2023a.pdf