Der Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOA) hat sich bei seinem Treffen am 24.3. und 25.3.2022 in Berlin auch mit dem brutalen Krieg in der Ukraine beschäftigt und dazu unter dem Titel "Die Waffen nieder - nein zum Krieg" klar Stellung genommen. Der KOA verurteilt den russischen Angriff auf die Ukraine. Er verlangt einen umfassenden Waffenstillstand, den Rückzug aller Truppen und ein Zurück an den Verhandlungstisch. Entsprechend sollten auch die politischen Reaktionen des Westens ausfallen, weiterer Hass und Konfrontation sollten vermieden werden. Wir alle sollten außerdem gemeinsan gegen den Krieg und für eine Politik der gemeinsamen Sicherheit auf die Straße gehen, fordert der KOA.
Die Arbeitsbelastung hat in den letzten Jahren in vielen Branchen weiter zugenommen. Gleichzeitig haben die Rentenreformen der letzten Jahrzehnte die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt nach hinten verschoben.Längst nicht alle Beschäftigten erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter. Viele Menschen mit gesundheitlichen Problemen gehen früher in Rente und bezahlen das mit lebenslangen Rentenabschlägen. Die KOS hat vor diesem Hintergrund eine digitale Broschüre mit Orientierungshilfen "zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV und Rente" verfasst. Die Broschüre zeigt die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auf, die Personen haben, die mit gesundheitlichen Problemen kämpfen und für die sich die Frage stellt, wie es z. B. nach längerer Erkrankung weitergehen kann.
Die alte Bundesregierung hat am 28.September eine Verordnung zur Höhe der Regelsätze im Jahr 2021 veröffentlicht. Danach beträgt die Regelleistung im nächsten Jahr für Erwachsene und Jugendliche gerade drei Euro mehr, für Kinder unter 14 Jahren gibt es nur zwei Euro dazu. Mittlerweile haben auch SPD, GRÜNE und F.D.P. Koalitionsvereinbarungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung aufgenommen. Ihre Vorstellungen haben sie in einem Sondierungspapier umrissen. Danach wollen sie Hartz IV durch ein neues "Bürgergeld" ersetzen. Doch ohne deutliche Leistungsverbesserungen wird das nur dazu führen die Armut umzubenennen, statt sie abzuschaffen.
Das Bündnis "AufRecht bestehen" fordert daher als Sofortmaßnahme, dass die neue Bundesregierung die Regelsätze deutlich anhebt. Außerdem müssten Nachzahlungen für Heizkosten unbürokratisch übernommen werden. Von einer künftigen Ampel-Koalition erwarten wir eine Anhebung der Regelsätze von derzeit knapp 450 Euro auf mindestens 600 Euro pro Monat und die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten. Darüber hinaus muss es Zuschüsse für die Anschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten geben.
Ob bei Hartz IV oder Grundsicherung im Alter: Das Geld reicht hinten und vorne nicht. Für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe müssen die Regelsätze deutlich auf mindestens 600 Euro steigen - dafür hat sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis bereits vor Monaten mit Nachdruck eingesetzt.
Stattdessen drohen Betroffenen jetzt versteckte Kürzungen am Existenzminimum: Die Preissteigerungen für Lebensmittel und andere Produkte ziehen an, die für Januar 2022 geplante magere Anpassung der Regelsätze hält mit der Inflation nicht Schritt. Die Folge: Den Ärmsten in unserer Gesellschaft stehen reale Kaufkraftverluste bevor. Ausgerechnet diejenigen, die am wenigsten haben, drohen weiter abgehängt zu werden.
Mit der Forderung „Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen – rote Linie bei Hartz IV und Co.!” wendet sich nun ein breites Bündnis an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es braucht eine rote Linie bei existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV. Preissteigerungen müssen immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden. Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen”, heißt es in dem Appell, der von 15 bundesweiten Verbänden und Organisationen aus der Zivilgesellschaft getragen wird.
Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze außerdem verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine “neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums” ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.
Ein breites Bündnis aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete, entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten. Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!
Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ u. a. eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.
Viele Städte und Regionen haben sich an der Aktionswoche gegen Armut und Ausgrenzung und für ein besseres Leben Anfang September 2021 beteiligt, obwohl es nach wie vor bei Einschränkungen und Auflagen wegen der Corona-Pandemie gibt. Um so erfreulicher, dass viele Erwerbslose und Unterstützer*innen trotzdem vor Ort aktiv geworden sind. Das hat auch durchaus Beachtung gefunden, vor allem in regionalen Medien.
Wie durchgesickert ist, plant die Bundesregierung die Regelsätze für die meisten Menschen, die Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") oder Grundsicherung für Altersrenter*innen und dauerhaft Erwerbsgeminderte beziehen, ab dem 1.1.2022 um monatlich gerade einmal drei Euro zu erhöhen. Für Kinder unter 14 Jahren soll es sogar nur zwei Euro mehr geben.
Das Mitglied des DGB-Vorstands Anja Piel nennt dies „eine faktische Kürzung der Hartz-IV-Regelsätze“. Das sei „völlig inakzeptabel“, so Piel gegenüber der Berliner Morgenpost (vom 15.9.2021). Denn die Erhöhung um nur drei Euro liege deutlich unterhalb der Preisentwicklung. Die Regierung missachte die Nöte von Hartz-IV-Berechtigten. Darunter hätten besonders Kinder in armen Familien zu leiden, so Anja Piel weiter. Die Präsidentin des Wohlfahrtsverbands vdk, Verena Bentele, bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung im selben Artikel in der Morgenpost als „eine Unverschämtheit". Dadurch, dass die Bundesregierung die zweite Jahreshälfte 2020, als die Mehrwertsteuer zeitweilig abgesenkt war, zur Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Regelsätze gemacht hat, kürze sie „damit de facto die Leistungen von Grundsicherungsbeziehern“.
im Namen des Bündnisses „AufRecht bestehen“, dessen Teil die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) ist, haben wir anlässlich der bevorstehenden Aktionswoche unter dem Motto: "Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung" eine Presseerklärung verfasst, in der wir zur Teilnahme an den vor Ort geplanten Aktionen aufrufen. Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen vom 6. bis 12. September in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen, um vor der Bundestagswahl unseren Forderungen Gehör zu verschaffen!
Wir hoffen auf viele weitere Ideen und viele weitere Gruppen, die sich beteiligen! Bitte teilt uns mit, was ihr vor Ort plant, damit wir das hier eintragen können und Interessierte wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie sich beteiligen wollen.
Im Rahmen der Aktionswoche vom 6.9. - 12.9.21 will das Bündns "AufRecht bestehen" auch die Erreichbarkeit der Jobcenter für Betroffene thematisieren. Deshalb stellen wir eine Vorlage für ein Flugblatt zur Erreichbarkeit der Jobcenter auf unsere Homepage, die von allen Gruppen, die an der Aktionswoche teilnehmen, verwendet und auf ihre Bedürfnisse angepasst werden kann und darf. Auf der zweiten Seite ist noch Platz für euer Logo, das V.i.S.d.P. usw.