Wie durchgesickert ist, plant die Bundesregierung die Regelsätze für die meisten Menschen, die Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") oder Grundsicherung für Altersrenter*innen und dauerhaft Erwerbsgeminderte beziehen, ab dem 1.1.2022 um monatlich gerade einmal drei Euro zu erhöhen. Für Kinder unter 14 Jahren soll es sogar nur zwei Euro mehr geben.
Das Mitglied des DGB-Vorstands Anja Piel nennt dies „eine faktische Kürzung der Hartz-IV-Regelsätze“. Das sei „völlig inakzeptabel“, so Piel gegenüber der Berliner Morgenpost (vom 15.9.2021). Denn die Erhöhung um nur drei Euro liege deutlich unterhalb der Preisentwicklung. Die Regierung missachte die Nöte von Hartz-IV-Berechtigten. Darunter hätten besonders Kinder in armen Familien zu leiden, so Anja Piel weiter. Die Präsidentin des Wohlfahrtsverbands vdk, Verena Bentele, bezeichnet das Vorgehen der Bundesregierung im selben Artikel in der Morgenpost als „eine Unverschämtheit". Dadurch, dass die Bundesregierung die zweite Jahreshälfte 2020, als die Mehrwertsteuer zeitweilig abgesenkt war, zur Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Regelsätze gemacht hat, kürze sie „damit de facto die Leistungen von Grundsicherungsbeziehern“.
im Namen des Bündnisses „AufRecht bestehen“, dessen Teil die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) ist, haben wir anlässlich der bevorstehenden Aktionswoche unter dem Motto: "Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung" eine Presseerklärung verfasst, in der wir zur Teilnahme an den vor Ort geplanten Aktionen aufrufen. Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen vom 6. bis 12. September in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen, um vor der Bundestagswahl unseren Forderungen Gehör zu verschaffen!
Wir hoffen auf viele weitere Ideen und viele weitere Gruppen, die sich beteiligen! Bitte teilt uns mit, was ihr vor Ort plant, damit wir das hier eintragen können und Interessierte wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie sich beteiligen wollen.
Im Rahmen der Aktionswoche vom 6.9. - 12.9.21 will das Bündns "AufRecht bestehen" auch die Erreichbarkeit der Jobcenter für Betroffene thematisieren. Deshalb stellen wir eine Vorlage für ein Flugblatt zur Erreichbarkeit der Jobcenter auf unsere Homepage, die von allen Gruppen, die an der Aktionswoche teilnehmen, verwendet und auf ihre Bedürfnisse angepasst werden kann und darf. Auf der zweiten Seite ist noch Platz für euer Logo, das V.i.S.d.P. usw.
- Presseerklärung des Bünddnisses "AufRecht bestehen" vom 24.8.2021 -
Nach über zwei Monaten hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke im Bundestag zur Erreichbarkeit der Jobcenter geantwortet. Die Antwort der Regiertung belegt nach Ansicht des bundesweit agierenden Bündnisses „AufRecht bestehen“, dass es der Bundesregierung absolut an Problembewusstsein fehlt und dass sie die Situatiion verharmlost.
Dazu erklärt Frank Jäger für „AufRecht bestehen“ u.a: „In Bezug auf die Zugangsmöglichkeiten ist die aktuelle Lage bei vielen Jobcentern noch immer beunruhigend. Unter Corona-Bedingungen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Behörde häufig kaum erreichbar, nicht einmal in akuten Notsituationen. Immer wieder berichten Betroffene, dass es für sie auch im akuten Notfall gar nicht möglich ist, zum Jobcenter einen Zugang zu bekommen! Viele Ratsuchende berichten, dass ihnen eine schnelle Hilfe des Jobcenters schlicht verweigert wird und dass das aufgrund ausstehender Mietzahlungen und geplatzter Überweisungen z. B. zu erheblichen Problemen mit dem Vermieter führt."
Erwerbslose sind oft mittellos und verzweifelt, weil man sie mit ihren Problemen allein lässt. So darf es nicht weitergehen. Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert deshalb, sofort ein niedrigschwelliges Angebot von persönlichen Notfallsprechstunden bei allen Jobcentern und Agenturen für Arbeit einzurichten. Diese sollen bundesweit unter Wahrung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich sein. So können Betroffene persönliche Anliegen, die sich anderweitig nicht klären lassen, schnell zur Sprache bringen. Wer Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen benötigt oder Unterlagen kopieren will, soll ebenso Hilfe bekommen. Auch muss es für Betroffene möglich sein, Eingangsstempel zu erhalten, um die Abgabe von Unterlagen rechtssicher nachweisen zu können.
Der Mobilisierungsaufruf und der Flyer für die Aktionswoche vor den Jobcentern sind da. Hier der Mobilisierungsaufruf: Mobilisierungsaufruf.docx und hier kommt der Flyer: Flugblatt.docx.
Auf der Vorlage für den Mobilisierungsaufruf müsst ihr neben dem Logo von „AufRecht bestehen“ noch Zeit und Ort eurer Aktion eintragen sowie die organisierende(n) Gruppe(n). In der Fußzeile habt ihr noch Platz für euer Logo, das V.i.S.d.P. sowie weitere Infos, zum Beispiel eure Homepage, wann und wo ihr euch trefft, mögliche Nachfolgeveranstaltungen usw. Das gilt vergleichbar auch für das Flugblatt.
Bitte um Rückmeldung
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr uns mitteilt ob ihr Aktionen plant, am besten auch schon wo und wann. Die Rückmeldungen sammeln wir in einer Liste und stellen sie immer wieder aktualisiert auf unsere Homepage. Bitte teilt uns mit, wenn ihr damit nicht einverstanden seid.
Unter dem Motto "Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!" rufen Erwerbslosengruppen aus dem ganzen Bundesgebiet zur Teilnahme an einer Aktionswoche vom 6. - 12.9.2021 auf. Wir wollen gemeinsam für gute Löhne und für eine gute soziale Absicherung für alle eintreten, die hier leben - Hartz IV muss deshalb überwunden werden. Hier kommt der Aufruf: Aufruf_Aktionswoche_Initiativen.pdf
Das Bündnis AufRecht bestehen plant anlässlich der Bundestagswahl eine Aktionswoche. Wir werden dazu bald einen Aufruf sowie weitere Infos veröffentlichen.
Inhaltliche Grundlage der Aktionswoche ist das Forderungspapier von AufRecht bestehen: „Hartz IV endlich ohne Wenn und Aber abschaffen!“ Die wesentlichen Forderungen sind:
Stärkung der Arbeitslosenversicherung und Abschaffung des Systems SGB II („Hartz IV“) mit Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Erwerbslosigkeit sowie einer gemeinsamen Arbeitsförderung für alle Erwerbslosen;
Abschaffung der Sanktionen und der Sperrzeiten;
ein menschenwürdiges Existenzminimum mit mindestens 600 Euro Regelsatz und der Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten für alle, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Ansprüche darunter liegen;
Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 13 Euro.
Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen und die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden in die Verantwortung nehmen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr die Forderungen in die politischen Diskussionen vor Ort tragt.
Der Kollege Dieter Pfeiffer von "Arbeitslos - nicht wehrlos" aus Wolfburg hat außerdem eine Präsentation erstellt, in der er die Forderungen des Bündnisses "AufRecht bestehen" mit den Aussagen der im Bundestag vertretenen Parteien abgleicht. Diese Präsentation kann man hier aufrufen: Vergleich_AufRecht_und_Wahlprogramm_2021_Aral_10.pdf
Das bundesweit agierende Bündnis „AufRecht bestehen“, in dem verschiedene Erwerbsloseninitiativen und Beratungsstellen organisiert sind und an dem auch die KOS beteiligt ist, weist darauf hin, dass die aktuelle Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen sehr problematisch ist. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen sind diese Behörden kaum noch erreichbar. Das gilt sogar in akuten Notsituationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 auf Initiative von 284 Abgeordneten von CDU/CSU und F.D.P den so genannten Berliner Mietendeckel gekippt. Das Verfassungsgericht hat dies damit begründet, dass eine entsprechende Deckelung der Mieten allein vom Bundestag beschlossen werden könne und nicht vom Parlament eines Bundeslandes.
Diese Entscheidung, die viele Vermieter und Vermieterinnen freuen wird, hat für manche Mieter*innen zur Folge, dass sie Miete nachzahlen müssen. Denn statt der abgesenkten Miete gilt für den gesamten Zeitraum seit Verabschiedung des Gesetzes nunmehr die vertraglich vereinbarte Miete. Der Berliner Senat selbst rechnet mit rund 40.000 betroffenen Mieterhaushalten, die jetzt Nachforderungen ihrer Vermieter*innen ausgesetzt sein werden. Es könnten aber auch viel mehr seien.
Betroffene, die diese Nachzahlung von unter Umständen mehreren tausend Euro nicht aus eigener Kraft leisten können, müssen jetzt aktiv werden: Sie sollten am besten sofort, spätestens aber dann, wenn der Vermieter eine Nachzahlung einfordert, die Übernahme dieser Zahlung beantragen. Je nach dem, welche Leistung bezogen wird, können z. B. Betroffene, die laufende Leistungen nach dem SGB II beziehen, beim Jobcenter Unterstützung beantragen. Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung bezieht, kann sich an das Sozialamt wenden. Im Fall des Bezuges von Kinderzuschlag kann man sich bei der Familienkasse oder als wohngeldberechtigte Person auch bei der Wohngeldstelle des Bezirksamts finanzielle Hilfe holen. Auch, wer zurzeit keine Leistungen beispielsweise vom Jobcenter oder dem Sozialamt bekommt, kann in dem Monat, in dem die Nachforderung des Vermieters fällig wird, dort die Übernahme der Nachzahlung beantragen.
Näheres dazu, wer etwas tun sollte, welche Behörde zuständig ist und welche Fristen beachtet werden müssen, haben unsere Kollegen und Kolleginnen von tacheles e.V. aus Wuppertal dankenswerterweise zusammengestellt. Du findest diese Information hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2771/
Der Berliner Senat hat ferner angekündigt, für Betroffene mit wenig Einkommen, die keine Unterstützung durch Sozialleistungen bekommen können, Darlehen zur Verfügung zu stellen. Sofern Betroffene sie nicht zurückzahlen könnten, soll ihnen die Rückzahlung erlassen werden können. Weitere Informationen und Anträge: https://mietendeckel.berlin.de.