Der Mobilisierungsaufruf und der Flyer für die Aktionswoche vor den Jobcentern sind da. Hier der Mobilisierungsaufruf: Mobilisierungsaufruf.docx und hier kommt der Flyer: Flugblatt.docx.
Auf der Vorlage für den Mobilisierungsaufruf müsst ihr neben dem Logo von „AufRecht bestehen“ noch Zeit und Ort eurer Aktion eintragen sowie die organisierende(n) Gruppe(n). In der Fußzeile habt ihr noch Platz für euer Logo, das V.i.S.d.P. sowie weitere Infos, zum Beispiel eure Homepage, wann und wo ihr euch trefft, mögliche Nachfolgeveranstaltungen usw. Das gilt vergleichbar auch für das Flugblatt.
Bitte um Rückmeldung
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr uns mitteilt ob ihr Aktionen plant, am besten auch schon wo und wann. Die Rückmeldungen sammeln wir in einer Liste und stellen sie immer wieder aktualisiert auf unsere Homepage. Bitte teilt uns mit, wenn ihr damit nicht einverstanden seid.
Unter dem Motto "Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!" rufen Erwerbslosengruppen aus dem ganzen Bundesgebiet zur Teilnahme an einer Aktionswoche vom 6. - 12.9.2021 auf. Wir wollen gemeinsam für gute Löhne und für eine gute soziale Absicherung für alle eintreten, die hier leben - Hartz IV muss deshalb überwunden werden. Hier kommt der Aufruf: Aufruf_Aktionswoche_Initiativen.pdf
Das Bündnis AufRecht bestehen plant anlässlich der Bundestagswahl eine Aktionswoche. Wir werden dazu bald einen Aufruf sowie weitere Infos veröffentlichen.
Inhaltliche Grundlage der Aktionswoche ist das Forderungspapier von AufRecht bestehen: „Hartz IV endlich ohne Wenn und Aber abschaffen!“ Die wesentlichen Forderungen sind:
Stärkung der Arbeitslosenversicherung und Abschaffung des Systems SGB II („Hartz IV“) mit Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Erwerbslosigkeit sowie einer gemeinsamen Arbeitsförderung für alle Erwerbslosen;
Abschaffung der Sanktionen und der Sperrzeiten;
ein menschenwürdiges Existenzminimum mit mindestens 600 Euro Regelsatz und der Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten für alle, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Ansprüche darunter liegen;
Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 13 Euro.
Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen und die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden in die Verantwortung nehmen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr die Forderungen in die politischen Diskussionen vor Ort tragt.
Der Kollege Dieter Pfeiffer von "Arbeitslos - nicht wehrlos" aus Wolfburg hat außerdem eine Präsentation erstellt, in der er die Forderungen des Bündnisses "AufRecht bestehen" mit den Aussagen der im Bundestag vertretenen Parteien abgleicht. Diese Präsentation kann man hier aufrufen: Vergleich_AufRecht_und_Wahlprogramm_2021_Aral_10.pdf
Das bundesweit agierende Bündnis „AufRecht bestehen“, in dem verschiedene Erwerbsloseninitiativen und Beratungsstellen organisiert sind und an dem auch die KOS beteiligt ist, weist darauf hin, dass die aktuelle Situation bei vielen Jobcentern und Agenturen für Arbeit für erwerbslose und / oder einkommensarme Menschen sehr problematisch ist. Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie und ihrer Folgen sind diese Behörden kaum noch erreichbar. Das gilt sogar in akuten Notsituationen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 auf Initiative von 284 Abgeordneten von CDU/CSU und F.D.P den so genannten Berliner Mietendeckel gekippt. Das Verfassungsgericht hat dies damit begründet, dass eine entsprechende Deckelung der Mieten allein vom Bundestag beschlossen werden könne und nicht vom Parlament eines Bundeslandes.
Diese Entscheidung, die viele Vermieter und Vermieterinnen freuen wird, hat für manche Mieter*innen zur Folge, dass sie Miete nachzahlen müssen. Denn statt der abgesenkten Miete gilt für den gesamten Zeitraum seit Verabschiedung des Gesetzes nunmehr die vertraglich vereinbarte Miete. Der Berliner Senat selbst rechnet mit rund 40.000 betroffenen Mieterhaushalten, die jetzt Nachforderungen ihrer Vermieter*innen ausgesetzt sein werden. Es könnten aber auch viel mehr seien.
Betroffene, die diese Nachzahlung von unter Umständen mehreren tausend Euro nicht aus eigener Kraft leisten können, müssen jetzt aktiv werden: Sie sollten am besten sofort, spätestens aber dann, wenn der Vermieter eine Nachzahlung einfordert, die Übernahme dieser Zahlung beantragen. Je nach dem, welche Leistung bezogen wird, können z. B. Betroffene, die laufende Leistungen nach dem SGB II beziehen, beim Jobcenter Unterstützung beantragen. Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung bezieht, kann sich an das Sozialamt wenden. Im Fall des Bezuges von Kinderzuschlag kann man sich bei der Familienkasse oder als wohngeldberechtigte Person auch bei der Wohngeldstelle des Bezirksamts finanzielle Hilfe holen. Auch, wer zurzeit keine Leistungen beispielsweise vom Jobcenter oder dem Sozialamt bekommt, kann in dem Monat, in dem die Nachforderung des Vermieters fällig wird, dort die Übernahme der Nachzahlung beantragen.
Näheres dazu, wer etwas tun sollte, welche Behörde zuständig ist und welche Fristen beachtet werden müssen, haben unsere Kollegen und Kolleginnen von tacheles e.V. aus Wuppertal dankenswerterweise zusammengestellt. Du findest diese Information hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2771/
Der Berliner Senat hat ferner angekündigt, für Betroffene mit wenig Einkommen, die keine Unterstützung durch Sozialleistungen bekommen können, Darlehen zur Verfügung zu stellen. Sofern Betroffene sie nicht zurückzahlen könnten, soll ihnen die Rückzahlung erlassen werden können. Weitere Informationen und Anträge: https://mietendeckel.berlin.de.
Das Bündnis "Wer hat, der gibt" hat einen offenen Brief an die Bundesregierung zur umfassenden Reform des bisherigen Steuersystem veröffentlicht. Dieser Aufruf zum Handeln wird von über 100 Organisationen und Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst und Kultur unterstützt, darunter auch der Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. Das Bündnis verlangt eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums durch eine andere Art von Steuerpolitik, die Spitzenverdiener*innen, reiche Erben, Besitzer*innen großer Vermögen und mulitnationale Konzerne in die Pflicht nimmt. Nur so könne verhindert werden, dass Geringverdienende unter einem durch die Corona-bedingten Kosten verursachten Spardruck leiden müssen. Das Bündnis betont ferner, dass eine fortschrittliche Steuerpolitik auch aufgrund der aktuellen sozialen und ökologischen Herausforderungen erforderlich ist.
Wir haben im Downloadbereich Ratgeber/ Flyer jetzt auf unserer Materialübersicht unsere Beratungsflyer zusätzlich auch als einfachen Text eingestellt. Damit die Flyer am Bildschrim besser gelesen werden können und weil man so einzelne Texte am heimischen PC selbst ausdrucken kann. Einfach auf "Materialübersicht, Ansichtsexemplare und Bestellzettel" gehen und selbst ansehen!
Gestern ist der gemeinsame Appell "Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt!" gestartet, der von 41 Gewerkschaften und Verbänden wie z. B. ver.di, GEW, dem Paritätischen Gesamtverband, der AWO, dem Diakonischen Werk, der Caritas, dem vdk, dem SOVD, dem Mieterverein und der KOS unterstützt wird. Auch Horst Schmitthenner, der Vorsitzende unseres Fördervereins, hat den Appell als Erstunterzeichner unterschrieben. Inhaltlich knüpft der Appell an unsere Aktionstage im letzten Herbst an, bei denen die KOS gemeinsam mit den anderen im Bündnis "AufRecht bestehen" vertretenen Initiativen armutsfeste Regelsätze sowie einen sofortigen monatlichen Zuschlag von 100 EUR für Bezieher*innen von Alg-2 (Leistungen nach SGB II),Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfe nach SGB XII und für Asylbewerber*innen eingefordert hat.
Denn durch die Corona-Pandemie entstehen allen Menschen Mehrkosten, etwa für Masken oder Hygieneartikel. Diese zusätzlichen Ausgaben treffen Bezieher*innen von Sozialleistungen jedoch deutlich härter. Hinzu kommen andere finanzielle Belastungen, die erst auf den zweiten Blick sichtbar werden: Im Lockdown verbringen Familien mehr Zeit zu Hause, das treibt die Stromkosten in die Höhe. Zudem verlieren viele Aufstocker*innen, die beispielsweise in der Gastronomie oder der Kosmetikbranche arbeiten, ihren erlaubten Zuverdienst. Arme Familien sind von Schul- und Kita-Schließungen auf mehreren Ebenen betroffen: Es entfällt das tägliche Schulessen, gleichzeitig steigen die Lebensmittelpreise. Die Familien müssen zudem zusätzliches Spielzeug und Lernmaterialien bereitstellen: Um im digitalen Klassenzimmer zu sitzen, braucht jedes Kind einen Computer oder zumindest ein Smartphone, Kopfhörer sowie schnelles und stabiles Internet.
Konkret fordert das Bündnis die zügige Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. "Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe", heißt es in dem Appell. Darüber hinaus brauche es statt einer Einmalzahlung für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat, um zusätzliche corona-bedingte Kosten auszugleichen. Schließlich fordern die Organisationen "für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen."
Obwohl sich die Corona-bedingt steigenden Kosten auf die Ärmsten am gravierendsten auswirken, ist gerade diese Gruppe von der Regierung bislang kaum durch Corona-Hilfen unterstützt worden. Das Bündnis von Gewerkschaften und Verbänden bewertet den von der Großen Koalition bisher in Aussicht gestellten Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro für arme Menschen als "Tropfen auf den heißen Stein". Sie verweisen darauf, dass Betroffene dabei aber von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen besonders hart getroffen sind. Die beteiligten Organisationen haben daher gestern eine breite Unterschriftensammlung gestartet, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, endlich armutspolitisch wirksame Soforthilfen auf den Weg zu bringen. Bitte unterzeichnet/unterzeichnen Sie den Appell selbst und werbt/werben Sie bei anderen dafür, ihn zu unterschreiben, um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, die bisher Erwerbslose und Einkommensarme mit ein paar Brosamen abgespeist hat - im Gegensatz etwa zu den milliardenschweren Hilfe für die Lufthansa AG.
Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales hat zu Beginn des Jahres 2021 eine erneute Reform des SGB II ("Hartz IV") angekündigt. Die KOS hat sich diesen Referentenentwurf des „Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ angesehen und ihn kritisch kommentiert. Wir veröffentlichen die Stellungnahme, weil sie deutlich macht, in welche Richtung das SGB II nach unserer Ansicht umgestaltet werden muss - das gilt besonders in Bezug auf die viel zu niedrige Leistungshöhe, die für Erwerbslose mit "Hartz IV" zu einem Leben in materieller Armut zwingt. Hier geht es zur Stellungnahme: Stellungnahme_KOS_Referentenenwurf_SGB_2.docx
Wir haben für Euch zusammengestellt, was sich zum 1.1.2021 bei Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag und anderen Leistungen geändert hat, die für Erwerbslose und prekär Beschäftigte wichtig sind: Das ändert sich für Erwerbslose und Arme zum 1.1.21 (pdf)