Wer durch sein Verhalten das Zu-Stande-Kommen eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert, der wird mit einer Sperrzeit bestraft. Deshalb ist es wichtig, nicht in den Verdacht zu geraten, kein Interesse an einem Stellenangebot zu haben.
Wer durch sein Verhalten das Zu-Stande-Kommen eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert, der wird mit einer Sperrzeit bestraft. Deshalb ist es wichtig, nicht in den Verdacht zu geraten, kein Interesse an einem Stellenangebot zu haben.
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