Die neuen Regeln zur Zwangsverrentung sind endgültig beschlossene Sache und treten rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft. Auf dieser Seite informieren wir ausführlich über die Neuregelung und bieten Tipps sowie Mustertexte für Widersprüche und Anträge ans Sozialgericht.
Allen Kolleginnen und Kollegen, die von der Zwangsrente bedroht sind - also alle 63- oder 64-Jährigen - empfehlen wir vor allem das Info-Blatt "Erste Hilfe bei drohender Zwangsverrentung" (siehe 1.1).
Hier aber zunächst eine Übersicht zu den Themen dieser Seite::
1. Info-Blätter der KOS zur rechtlichen Gegenwehr
2. Mustertexte und Hinweise für Anträge und Widersprüche
3. Gesetzestexte und Durchführungshinweise
4. Weitere Materialien
1. Info-Blätter der KOS zur rechtlichen Gegenwehr
1.1 Erste Hilfe bei drohender Zwangsverrentung [PDF]
4-seitiges Infoblatt mit konkreten Tipps zur Frage "Was kann ich tun, wenn das Amt mich in eine Rente mit Abschlägen schicken will?"
1.2 Überblick: Wer ist von einer Zwangsverrentung bedroht? [PDF]
1.3 Hintergrund-Informationen: Wer kann überhaupt vor 65 eine Altersrente bekommen?
Infos zu den rentenrechtlichen Voraussetzungen einer "Zwangsverrentung"
- Tabellarische Übersicht [PDF]
- Langfassung [PDF]
1.4 Wer ist als Härtefall vor einer Zwangsverrentung geschützt?
(erscheint sobald die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums zu den Härtefällen vorliegt)
1.5 Ausführliche Arbeitshilfe mit Hintergrundinformationen für Beraterinnen und Berater
(erscheint voraussichtlich im Mai)
Flyer: "Zwangsverrentung ab 63" - Wen betrifft es? Wie kann man sich wehren? [PDF-Dokument]
2. Mustertexte und Hinweise für Anträge und Widersprüche
Im Info-Blatt "Erste Hilfe..." (siehe oben) wird erläutert, wann was zu tun ist und auf die nachfolgenden Materialien hingewiesen.
2.1 Muster-Antrag auf Fristverlängerung zur Beantragung der Rente [RTF-Dokument] oder [PDF]
2.2 Musterschreiben an den Rententräger [in Arbeit]
2.3 Muster-Widerspruch gegen die Aufforderung des Amtes, Rente zu beantragen
- Variante 1: "kurz und knackig", im Prinzip in allen Fällen anwendbar [RTF-Dokument]
- Variante 2: Textbausteine für einzelne Fallgruppen, geht inhaltlich mehr in die Tiefe [RTF-Dokument]
2.4 Musterantrag auf eine "einstweilige Anordnung"
Mit der „einstweiligen Anordnung“ brauchen Sie sich nur zu beschäftigten, wenn
-
das Amt Sie aufgefordert hat, einen Rentenantrag zu stellen und
-
Sie gegen diese Aufforderung Widerspruch eingelegt haben und
das Amt Sie trotz des Widerspruchs weiter in die Rente schicken will – also wenn das Amt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht beachtet.
- Allgemeine Informationen zur einsweiligen Anordnung [PDF]
- Gebrauchsanweisung zum Musterantrag [PDF]
- Musterantrag [RTF-Datei zum Weiterverarbeiten]
An den Materialien zur einstweiligen Anordnung hat Rechtsanwalt Volker Mundt (http://www.rechtsanwalt-mundt.de) mitgearbeitet.
3. Gesetzestexte
3.1 Zusammenstellung der einschlägigen Paragrafen in lesbarer Form [PDF]
3.2 Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze
Bundestags-Drucksache 16/7460, die Neuregelung der Zwangsverrentung steht auf Seite 8.
3.3 Beschlussvorlage für den Bundesrat [PDF]
In dieser Drucksache sind die Änderungen am 7. Änderungsgesetz während des Gesetzgebungsverfahren enthalten: Zur Zwangsrente siehe Seite 3 oben, Nr. 2
4. Weitere Materialien
Johannes Steffen / Arbeitnehmerkammer Bremen: Kein Stopp der Zwangsverrentung [externer Link]
Das Dokument enthält anschaulische Grafiken zur Frage, welche Gruppen durch die Heraufsetzung der Altersgrenze (von 60 auf 63) zur Zwangsverrentung profitieren und für wen die gesetzliche Neuregelung nichts bringt.