Eltern haften für ihre Kinder: Tipps zur rechtlichen Gegenwehr für unter 25-Jährige
Ab dem 1. Juli bilden auch volljährige Kinder unter 25-Jahren mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern müssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die KOS empfiehlt allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren.
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