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Eltern haften für ihre Kinder: Tipps zur rechtlichen Gegenwehr für unter 25-Jährige

Ab dem 1. Juli bilden auch volljährige Kinder unter 25-Jahren mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern müssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die KOS empfiehlt allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren.
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Gegenwehr bei Hausbesuchen

Der Arbeitskreis Erwerbslose im DGB Marburg hat Tipps zur Gegenwehr bei ungebetenen Hausbesuchen herausgegeben:

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ALG II für kleine (Schein)Selbstständige

Wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht, dann können auch Selbständige - wie geringverdienende Arbeitnehmer - einen Anspruch auf ergänzendes ALG II haben.

Bei der Ermittlung und der Anrechnung des Einkommens gelten einige Sonderregelungen.

Wir haben erste, vorläufige Einschätzungen und Tipps zu diesem Thema in einem Infoblatt zusammengestellt:

Gestaltetes Infoblatt [PDF-Dokument]

Textversion: [WORD-Dokument] [PDF-Dokument]