Aktualisiert: Hartz IV Änderungen in Kraft getreten

Zum 1. August ist das 9. SGB-II-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Wir haben die Änderungen für SozialberaterInnen aufbereitet und erläutert, damit sie in der Beratung berücksichtigt werden können. Aktuelle Ergänzung: Wir haben die Paragrafen "übersetzt", die die Leistungsansprüche von Auszubildenden regeln.

 

Änderungen bei Hartz IV – 9. SGB-II-Änderungsgesetz, Langfassung, Stand Juli 2016, 18 S., PDF

Mit dem Änderungsgesetz wurden auch die Leistungsansprüche von Auszubildenden grundlegend neu geregelt. Diese Änderung ist recht kompliziert, da nach Ausbildungsgängen und teils auch nach der Wohnsituation der Auszubildenden unterschieden werden muss. Wir haben daher zur Schnittstelle Ausbildungsförderúng und Hartz IV ein Extra-Info erstellt. Es enthält die wichtigsten Neuregelungen für Auszubildende (Auszug aus der Langfassung) sowie zum besseren Verständnis eine tabellarische Übersicht, die die alte und die neue Rechtslage nebeneinander gestellt:

Leistungsansprüche von Auszubildenden (alt - neu), PDF

Neu: Die beiden Paragrafen 7 Abs. 5 und 6 sowie § 27, die die Leistungsansprüche von Auszubildenden regeln, enthalten viele Querverweise auf andere Paragrafen. Wir haben diese Verweise durch Inhalte ersetzt, um die Paragrafen lesbarer zu machen.

"Übersetzung" der Leistungsansprüche von Auszubildenden [PDF]