„Rechtsvereinfachung“: Bundesrat fordert Änderungen

Der Bundesrat hat sich am 18. März für 39 Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur so genannten Rechtsvereinfachung ausgesprochen. Inhaltlich sind die Forderungen der Bundesländer ein buntes Sammelsurium: Überwiegend werden Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Regierung vorgeschlagen, teils sollen aber auch positive Änderungen wieder zurückgedreht werden.

Die wichtigsten - und erfreulichsten - Vorschläge der Bundesländer sind:
•    Die Sanktionen sollen deutlich entschärft werden. Der Kürzungsbetrag soll einheitlich jeweils 30 Prozent betragen. Damit entfallen die weiteren Kürzungsstufen (60 und 100 Prozent) sowie die verschärften Regelungen für unter 25-Jährige. Die Leistungen fürs Wohnen dürfen zudem nicht mehr gemindert werden.
•    Bei der Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) soll der Eigenanteil entfallen.
•    Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche sollen überprüft und weiterentwickelt werden und die BuT-Leistungen in den Regelsatz zurück verlagert werden.

Leider hat der Bundesrat bisher unsere Hauptkritikpunkte nicht aufgegriffen. Das heißt, es gibt bisher keine konkreten Änderungsvorschläge zu den geplanten Einschnitten bei den Heizkosten, den Einschränkungen der Absetz- und Freibeträge oder der geplanten zusätzlichen Strafe bei unterstelltem sozialwidrigem Verhalten.

Übersicht zu den wichtigsten Änderungen, die der Bundesrat vorschlägt [PDF].

Unsere Kritik am Gesetzentwurf steht hier: Link zum A-Info Nr. 174