Bundesverfassungsgericht: Sanktionen (großteils) verfassungswidrig!

Für das Bündnis "AufRecht bestehen" haben Tacheles und KOS das lange überfällige Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer Presseerklärung kommentiert und bewertet: PM_AufRechtbestehen_19_11_05.pdf

Das Urteil ist - soweit es geht - natürlich zu begrüßen, doch das Bündnis fordert überhaupt ein Ende des Sanktionsregimes!

Auch im"Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum", an dem wir ebenfalls beteiligt sind, wurde folgende Presseerklärung erarbeitet: 2019-11-05_gemeinsame_Erklaerung_Sanktionen.pdf

Regelsätze: Nullrunde für Vorschulkinder und Mini-Erhöhung nicht hinnehmbar

In einer Pressemitteilung kritisieren wir die am 30.8.2016 bekannt gewordenen Pläne einer geringfügigen Erhöhung der Hartz-IV-Sätze als „nicht hinnehmbar“ und als „Armutszeugnis für die Regierung“

Die Pressemitteilung findet Ihr hier [PDF].

Aktionstag 10. März: Protest gegen Einschnitte bei Hartz IV

Am 10. März 2016 wollen Erwerbslosengruppen in rund 30 Städten gegen drohende Verschlechterungen bei Hartz IV im Rahmen der so genannten Rechtsvereinfachung protestieren.

Pressemitteilung des Bündnisses "AufRecht bestehen" zum Aktionstag

Die Würde des Menschen ist unteilbar

Erwerbslosengruppen und -organisationen der Kampagne „AufRecht bestehen“ verurteilen die Pläne der Bundesregierung, das Aufenthalts- und Asylrecht auszuhöhlen und das Grundrecht auf Existenzsicherung zu beschneiden.

Rechtsbruch durch die Regierung?

 

Offenbar will die Regierung die Hartz-IV-Sätze zum 1.1.2016 nur entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung anpassen. Dies ist aber nicht zulässig. Denn sobald eine neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegt, müssen die Hartz-IV-Sätze ganz neu ermittelt werden.

Armut und Ausgrenzung überwinden

Auf unserer diesjährigen Arbeitstagung haben sich die gewerkschaftlichen Erwerbslosengruppen auf Forderungen zur anstehenden Neu-Ermittlung der Regelsätze verständigt.

Pressemitteilung vom 8.9.2015 [PDF]

 

Verfassungsgericht zu Hartz IV: Anspruch auf Fahrtkosten gilt ab sofort

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bringt zumindest eine konkrete und sofort wirksame Verbesserung für Familien im Hartz-IV-Bezug: Kindern stehen zusätzliche Fahrtkosten zu, wenn sie die Gutscheine für soziale Teilhabe nutzen und etwa in einem Sportverein aktiv sind. Wir haben den Beschluss des BVerfG in einer Pressemitteilung kommentiert.

Arbeitshilfe zur Pressearbeit

Die Arbeitshilfe "Tue Wichtiges und berichte darüber" (Autor: Manfred Horn, Bielefeld) gibt praktische Tipps zur Pressearbeit. Im Mittelpunkt stehen Empfehlungen dazu, wie eine Pressemitteilung geschrieben sein sollte, damit sie eine möglichst große Wirkung erzielt.

Arbeitshilfe, 14 Seiten, PDF