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Drohende Kürzungen bei Leistungen fürs Wohnen

Die Kommunen können Leistungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) künftig niedriger als bisher und unterhalb der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festlegen.  Dabei sollen erstmals auch abgeltende Pauschalen für Wohn- und Heizkosten möglich sein. Eine ausführliche Einschätzung dazu und was man dagegen politisch auf Landesebene unternehmen kann, findet Ihr hier [PDF].