Die Bundesagentur plant im Februar 2010 die Rückforderung von überzahlten Arbeitslosengeld II-Leistungen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Behörden nicht einfach Geld einbehalten dürfen und raten, gegen den Rückforderungsbescheid Widerspruch einzulegen.
Musterwiderspruch: [PDF-Dokument]