Pfändungsschutz-Konto einrichten

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Wer von Pfändung bedroht ist, muss ein Pfändungsschutz-Konto, ein sogenanntes P-Konto, einrichten.

Aber Achtung: Nur ein Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, ein Sparkonto ist nicht geschützt. D.h., es kann gepfändet werden.

Weitere Infos: [PDF-Dokument]   Weitere Infos (auch in anderen Sprachen) unter: http://falz.dyndns.org/2011/10/neues-p-konto-schutzt-vor-glaubigern/