Wer von Pfändung bedroht ist, muss ein Pfändungsschutz-Konto, ein sogenanntes P-Konto, einrichten.
Aber Achtung: Nur ein Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, ein Sparkonto ist nicht geschützt. D.h., es kann gepfändet werden.
Weitere Infos: [PDF-Dokument] Weitere Infos (auch in anderen Sprachen) unter: http://falz.dyndns.org/2011/10/neues-p-konto-schutzt-vor-glaubigern/

