Was Kinder brauchen ...

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Expertise "Was Kinder brauchen ... Für eine offene Diskussion über das Existenzminimum für Kinder nach dem Statistikmodell gem § 28 SGB XII (Sozialhilfe)" veröffentlicht.

Link: www.paritaet.org dann unter Presse

Positionspapier des DGB "Kinderarmut"

Der DGB Bundesvorstand hat ein Positionspapier "Kinderarmut" erstellt und fordert "Kein Kind zurücklassen - Kinderarmut bekämpfen". In seiner Stellungnahme zu einer Regelsatzerhöhung fordert der DGB eine "Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten".

Positionspapier: [PDF-Dokument]

Stellungnahme: [PDF-Dokument]

Armutsrisiken von Kindern und Jugendlichen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Dossier zu Armutsrisiken von Kindern und Jugendlichen in Deutschland veröffentlicht:

Dossier: [PDF-Dokument]

Kinderarmut in Deutschland: [PDF-Dokument]

Hartz-IV-Sätze für Kinder eigenständig und bedarfsorientiert herleiten

Im aktuellen A-Info (Nr. 121 / Mai 2008) haben wir ein alternatives Verfahren vorgestellt, wie die Regelleistungen für Kinder - ausgehend von den tatsächlichen Kosten für ein Kind - hergeleitet werden sollten.

Hier nun die Rechentabellen zu diesem Vorschlag [PDF]

Rainer Roth: Kinderarmut fördern mit Hartz IV

In seinem aktuellen Vortrag beschreibt Rainer Roth das Desinteresse und die Tatenlosigkeit der Regierungsparteien in Sachen Kinderarmut. Rainer Roth kritisert die Höhe der Regelleistungen für Kinder, zeigt Hintergründe auf ("Wer hat Interesse an den völlig unzureichenden Leistungen für Kinder?") und setzt sich kritisch mit vermeintlichen Lösungen auseinander.

Vortrag von Rainer Roth, gahalten am 27.02.2008 auf Einladung der Arbeiterwohlfahrt [RTF-Dokument]

"Was kostet ein Kind tatsächlich?" Auswertung der EVS

Durchschnittlich geben Eltern für ein Kind unter 6 Jahren monatlich 372 Euro, für ein Kind zwischen 6-12 Jahre 437 Euro und für ein Kind ab 12 Jahre 486 Euro aus (Ausgaben ohne anteilige Kosten für Wohnen und Energie). Selbst die „Ärmsten der Armen“ (die 10 % der Haushalte mit den geringsten Einkommen einschließlich „Sozialhilfebezieher“ [Datenbasis war 2003]) geben im Schnitt monatlich 246 Euro pro Kind aus, also mehr als die 207 Euro Regelleistung für Kinder unter 14.

Diese Fakten aus einer Sonderuntersuchung der Einkommens- und Verbrauchstichprobe (EVS) belegen ein weiteres mal, wie skandalös niedrig die Hartz-IV-Leistungen für Kinder sind.

 

Für „Statistik-Freaks“ und alle, die es genau wissen wollen, hier

 

der Fachaufsatz von Dr. Margot Münnich im Original [PDF-Dokument]

Quelle für unsere Zahlenbeispiele: die Zusammensetzung der Regelleistung

Vielfach werden wir nach der Quelle für unsere Zahlenbeispiele gefragt.

Deshalb veröffentlichen wir hier die letzte "Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die darin ausgewiesenen Geldbeträge für Essen und Trinken, Bekleidung usw. sind die Grundlage und die offizielle Begründung für die Hartz-IV-Regelleistung.

Hier vorab noch eine kurze "Gebrauchsanweisung" (zum Thema "Ernährung" siehe auch den Rechenweg weiter unten):

Relevant ist die Anlage 3 ab Seite 6: In der rechten Spalte stehen die Geldbeträge, die in der Eckregelleistung von 345 € für einzelne Ausgaben vorgesehen sind. Die Zahlen für Kinder bis 14 Jahre erhält man, wenn die Werte aus der Tabelle mit 0,6 multipliziert werden (60 % der Eck-Regelleistung).

Die Zahlen ab Seite 20 sind noch etwas detaillierter aufgeschlüsselt. Aber aufgepasst: Hier stehen drei Tabellen (Deutschland, Ost, West); relvant ist die erste Tabelle "Deutschland". Und ganz wichtig: In der rechten Spalte stehen die statistisch gemessenen Ausgaben der "armen Haushalte". Die sind nicht vollständig sondern nur teilweise im Eckregelsatz enthalten. Sie müssen zunächst noch mit den Prozentangaben von S. 3 umgerechnet werden (= Anteile  in d. Eck-Regelleistung) und dann auf Kinder (mal 0,6) übertragen werden.

Hier nun das Dokument im Orignal:
BMA-Auswertung EVS [PDF-Dokument]

Die Position "Essen und Trinken" für Kinder haben wir auf den Tag und Mahlzeiten umgerechnet. Hier der Rechenweg:

Monatlicher Betrag in d. Eck-Regelleistung

127,31 €

Umrechnung auf einen Tag
(x 12 [= Jahr] / 365 Tage)

4,19 €

Umrechnung auf Kinder < 14 Jahre
(x 0,6)

2,51 €

Die Aufteilung auf Mahlzeiten (Früstück, Mittag- und Abendessen) hat direkt nichts mit der EVS oder dem SGB II zu tun.
Die Prozentanteile stammen vielmehr aus der sogennaten Sachbezugsverordnung (SachBezV). Wir haben die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen Prozentsätze (siehe BA-Hinweise zu §  9 SGB II) übernommen:

 

Frühstück        = 21,87 %

0,55 €

Mittagessen    = 39,07  %

0,98 €

Abendessen   = 39,07  %

0,98 €

 

Als Ausgangspunkt haben wir die EVS-Position "01-02 Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren u.Ä." genommen, die auch Ausgaben für Alkohol und Tabak enthält. Wir haben diese Beträge nicht herausgerechnet,  um uns nicht angreifbar zu machen. Denn man kann ja argumentieren: Gerade weil Kinder nicht Rauchen und keinen Alkohol trinken, können diese Ausgaben für Essen und Trinken verwendet werden. Deshalb haben wir die gesamte Ausgaben-Position ohne Abzug genommen.