Berliner Mietdeckel gekippt: Was Mieter*innen mit Mietschulden jetzt tun können

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 auf Initiative von 284 Abgeordneten von CDU/CSU und F.D.P den so genannten Berliner Mietendeckel gekippt. Das Verfassungsgericht hat dies damit begründet, dass eine entsprechende Deckelung der Mieten allein vom Bundestag beschlossen werden könne und nicht vom Parlament eines Bundeslandes.

Diese Entscheidung, die viele Vermieter und Vermieterinnen freuen wird, hat für manche Mieter*innen zur Folge, dass sie Miete nachzahlen müssen. Denn statt der abgesenkten Miete gilt für den gesamten Zeitraum seit Verabschiedung des Gesetzes nunmehr die vertraglich vereinbarte Miete. Der Berliner Senat selbst rechnet mit rund 40.000 betroffenen Mieterhaushalten, die jetzt Nachforderungen ihrer Vermieter*innen ausgesetzt sein werden. Es könnten aber auch viel mehr seien.

Betroffene, die diese Nachzahlung von unter Umständen mehreren tausend Euro nicht aus eigener Kraft leisten können, müssen jetzt aktiv werden: Sie sollten am besten sofort, spätestens aber dann, wenn der Vermieter eine Nachzahlung einfordert, die Übernahme dieser Zahlung beantragen. Je nach dem, welche Leistung bezogen wird, können z. B. Betroffene, die laufende Leistungen nach dem SGB II  beziehen, beim Jobcenter Unterstützung beantragen. Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung bezieht, kann sich an das Sozialamt wenden. Im Fall des Bezuges von Kinderzuschlag kann man sich bei der Familienkasse oder als wohngeldberechtigte Person auch bei der Wohngeldstelle des Bezirksamts finanzielle Hilfe holen. Auch, wer zurzeit keine Leistungen beispielsweise vom Jobcenter oder dem Sozialamt bekommt, kann in dem Monat, in dem die Nachforderung des Vermieters fällig wird, dort die Übernahme der Nachzahlung beantragen.

Näheres dazu, wer etwas tun sollte, welche Behörde zuständig ist und welche Fristen beachtet werden müssen, haben unsere Kollegen und Kolleginnen von tacheles e.V. aus Wuppertal dankenswerterweise zusammengestellt. Du findest diese Information hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2771/

 Der Berliner Senat hat ferner angekündigt, für Betroffene mit wenig Einkommen, die keine Unterstützung durch Sozialleistungen bekommen können, Darlehen zur Verfügung zu stellen. Sofern Betroffene sie nicht zurückzahlen könnten, soll ihnen die Rückzahlung erlassen werden können. Weitere Informationen und Anträge: https://mietendeckel.berlin.de.