Das Bündnis "AufRecht bestehen" hat in Zusammenhang mit den Planungen für die Aktionstage am 30.10./ 31.10.2020 einen Zeitplan veröffentlicht, aus dem ihr auch ersehen könnt, welche weitergehenden Hintergrundmaterialien wir auf der Homepage der KOS dazu zur Verfügung stellen wollen und ab wann diese voraussichtlich bereitstehen. Hier nun der Zeitplan: Planung_Aktionstag.pdf
Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten am Aktionstag kurz vor der Anhörung im Bundestag Anfang November beteiligen: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen, einer Unterschriftensammlung für die 100 Euro-Forderung… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung! Ab Mitte September werden wir auf unserer Homepage diese weiteren Aktionsideen vorstellen.
Ebenso wollen wir Mitte September eine Zusammenstellung der wesentlichen Kritikpunkte am vorliegenden Entwurf der Bundesregierung für die neuen Regelsätze veröffentlichen, die ab 2021 gelten sollen.
Auf unseren Vorschlag, im Herbst einen bundesweiten Aktionstag für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze und einen Corona-Zuschlag zu organisieren, haben sich viele Gruppen positiv geäußert, weshalb wir uns im Bündnis „AufRecht bestehen“ entschlossen haben, zu dezentralen bundesweiten Aktionstagen am 30. und 31. Oktober aufzurufen. Das Bündnis hat sich für diese beiden Tage entschieden, weil wir zum einen ausreichend Vorbereitungszeit brauchen und zum anderen wenig später die Anhörung zum Gesetzesvorhaben der Bundesregierung ansteht.
Die beiden Aktionstage am 30. und 31.10.2020 stehen unter dem Motto:
Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung! 100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!
Den Aufruf an alle Initiativen, die Aktionstage vor Ort zu gestalten, findet ihr hier: Aufruf_Aktionstage.pdf
Wir bitten euch, den Aufruf an andere Gruppen weiterzuleiten und ihn nach Möglichkeit auf eure Homepage zu stellen.
Teilt uns eure Aktionsideen mit. Dann können wir sie hier veröffentlichen.
Beteiligt euch alle an den Aktionstagen und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen.
Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hat einen Fragebogen entwickelt und diesen an Arbeitslosengruppen und Beratungseinrichtungen verschickt, die mit uns kooperieren. Rund 250 angeschriebene Gruppierungen haben auch geantwortet und sich somit an der von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Untersuchung beteiligt. Diese Antworten haben wir ausgewertet und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst.
Corona-Zuschlag und Erhöhung der Regelsätze dringlich erforderlich!
Das Erwerbslosenbündnis „AufRecht bestehen“ kritisiert die hartnäckige Weigerung von Sozialminister Heil und der Bundesregierung den mit am härtesten von der Corona- Pandemie betroffenen Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen einen Corona- Zuschlag zu bewilligen. Dazu Ulrich Franz von der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg: „Die Ignoranz von Minister Heil gegenüber den Forderungen von Sozialverbänden und des DGB ist angesichts der immensen Preissteigerungen, der Zusatzkosten für die Masken und des Wegfalls von Essensleistungen für junge Menschen in Kitas und Schulen nur als bewusstes Im- Stichlassen der ärmsten Menschen in Deutschland zu verstehen. Dies ist ein sozialpolitischer Skandal erster Größenordnung.“ Hier findet ihr die ganze Pressemitteilung des Bündnisses: PM_AufRecht_2020_07_06_Corona-Zuschlag.docx
Die Nachdenkseiten haben ein Interview mit Rainer Timmermann, der als politischer Referent für die KOS arbeitet, veröffentlicht.Siehe https://www.nachdenkseiten.de/?p=62096Mit Genehmigung der Nachdenkseiten veröffentlichen wir es auch auf unserer Homepage.
Im Interview mit den NachDenkSeiten verdeutlicht Timmermann, der als politischer Referent bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsgruppen (KOS) arbeitet, dass die Corona-Krise zwar den Druck auf die Armen erhöhe. Doch auch unter normalen Bedingungen müssten nicht wenige Betroffene um ihre Existenz kämpfen. In Politik und Medien werde ihre Lebensrealität jedoch häufig gar nicht wahrgenommen. Ein Interview über die Probleme der Arme und wie Lösungsmöglichkeiten aussehen können. Hier geht es zum Interview: nds_interview_timmermann_Endfassung_17_6_2020.pdf
Unser früherer Kollege Kurt Nikolaus, der jetzt Rente bekommt, aber offenbar noch nicht im "Ruhestand" ist, hat für die Selbstständigenabteilung von ver.di eine Broschüre verfasst, mit grundlegenden Informationen zum Antrag auf Arbeislosengeld II (Alg II) für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer*innen in Zeiten der Corona-Krise. Die Basisbroschüre Grundsicherung und weitere Informationen speziell für die Gruppe der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmer*innen in Form von Antworten auf häufige Fragen ("Corona-FAQs") finden sich unter folgender Internetadresse: https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool
Das bundesweite Bündnis AufRecht bestehen weist darauf hin, dass nicht alle Jobcenter in Deutschland den erleichterten Zugang zu existenzsichernden Leistungen und eine vereinfachte Erreichbarkeit der Sachbearbeiter*innen gewährleisten. Da wegen der Corona- Pandemie die persönliche Vorsprache bei den Behörden bis auf wenige Ausnahmen nicht gestattet ist, kommt es oft zu Problemen und Verzögerung bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld. Das führt bei Antragstellenden nicht selten zu existenziellen Notlagen.
Um die durch das neuartige Corona-Virus verursachte Krise und die damit verbundenen materiellen und sozialen Folgen abzufedern, haben Bund und Länder eine Reihe von Hilfen für verschiedene Bevölkerungsgruppen beschlossen. Weitere Schritte, wie z. B. die von den Gewerkschaften vorgeschlagene Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 80% des vorherigen Lohns,sollen zumindest zu einem großen Teil umgesetzt werden. Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte gibt es dagegen in der Corona-Krise kaum zusätzliche Unterstützung. Wir nehmen das zum Anlass, um entsprechende Vorschläge aufzugreifen, die im Bereich des DGB und in der Erwerbslosenbewegung diskutiert werden. Diese Vorschläge beziehen sich zunächst auf die jetzige Krise. Sie sollen aber auch aufzeigen, wie das bisher so lückenhafte soziale Netz langfristig verbessert und die Leistungsbewilligung im Amt würdig gestaltet werden kann. Die Vorschläge beziehen sich zunächst auf Hartz-IV bzw. das SGB II. Sie sollten aber nach Möglichkeit auf alle anderen Grundsicherungsleistungen, die der Existenzsicherung dienen sollen – d. h. insbesondere Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - übertragen werden. Gerade im Asylbewerberleistungsgesetz sind deutliche Verbesserungen nötig, da die Leistungen dort nochmals weit unter den ohnehin schon zu niedrigen Hartz-IV-Regelsätzen liegen.
Die Forderungen: Erhöhung der Regelsätze (sofort um pauschal 100 €); Aussetzen aller Kürzungen; Erreichbarkeit der Ämter verbessern; einfaches Antragsverfahren; zügige Auszahlung der Leistungen; Aufheben von Leistungsausschlüssen. Zu den Forderungen im Einzelnen: Forderungen_zu_Grundsicherungsleistungen.docx
Bündnis fordert: Familien müssen über ihre Ansprüche informiert werden
Das „Familienstärkungsgesetz“ hat in zwei Schritten im Sommer 2019 und zum Januar 2020 die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und den Kinderzuschlag (KiZ) deutlich verbessert. Für den Kinderzuschlag wurden die Anspruchsvoraussetzungen gelockert, sodass viele Familien nun von der Leistung profitieren könnten, wenn sie den KiZ neu beantragen. Gleichzeitig wurden mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ bundesweit ab August letztes Jahr alle Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, von den Gebühren für Kindertagesstätten (KiTa) befreit. Hinzu kommt, dass wegen der Corona-Pandemie der Zugang zum Kinderzuschlag für anspruchsberechtigte Familien für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 noch einmal deutlich vereinfacht wurde.
Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ fordert nun alle Kommunen und Landkreise sowie die örtlichen Sozialleistungsträger auf, Familien offensiv über ihre Ansprüche zu informieren. Als zuständige/r Bundesministerin und -minister werden zudem Franziska Giffey (Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Hubertus Heil (Arbeit und Soziales) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bundesweit Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und öffentlichkeitswirksam über Leistungsansprüche aufgeklärt wird.
„Den Kinderzuschlag können nach der Gesetzesänderung auch Familien mit geringem Einkommen erhalten, die keine Ansprüche auf SGB-II-Leistungen beim Jobcenter haben,“ erläutert Frank Jäger vom Bündnis ‚AufRecht bestehen‘. „Sie können folglich dort nicht über den Kinderzuschlag und die damit verbundenen weiteren Vergünstigungen aufgeklärt werden.“ Aber nur wer seine Rechtsansprüche kennt, wird bei der Familienkasse den umfangreichen Antrag auf den KiZ stellen. „Aufklärungsarbeit ist hier notwendige Voraussetzung dafür, dass die verbesserte Familienleistung auch bei allen Adressaten ankommt,“ folgert Frank Jäger. Nach den Erfahrungen aus der Sozialberatung ist das vielen Betroffenen aber nicht bekannt. Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, haben außerdem Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – allein das führt schon zu einer deutlichen Entlastung.
Sozialer Schutz gegen Folgen von Corona – Antworten auf häufige Fragen - AKTUALISIERT - Stand: 18.5.2020
Inhalt:
- Kurzarbeitergeld;
- Arbeitslosengeld;
- Hilfen für Kleinunternehmer*innen und Solo-Selbstständige;
- Hilfen für Mieter*innen und Besitzer*innen von Wohneigentum;
- Wohngeld;
- Kinderzuschlag;
- Arbeitslosengeld II („Hartz IV“);
- Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe nach SGB XII.
Die wirtschaftlichen Folgen der durch das neuartige Corona-Virus ausgelösten Krankheitswelle und der deswegen verhängten Einschränkungen besonders in Bezug auf Geschäftsschließungen in vielen Branchen sind einschneidend. Die Bundesregierung sieht sich nun unter dem Druck drohender Zahlungsunfähigkeit beispielsweise vieler kleiner Selbstständiger und auch der Angst vor einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit gezwungen die bestehenden Sozialleistungen auszubauen, um sie krisenfester zu machen. Außerdem hat sie auch verschiedene Einmalhilfen und zeitlich befristete Sonderregelungen neu eingeführt. Die KOS hat dazu eine Übersicht geschaffen. Sie orientiert sich an häufigen Fragen von Betroffenen und Interessierten.