Die Gewerkschaft ver.di bietet auf ihrer Internetseite Infos und Beratung zu 1-Euro-Jobs an.
Der DGB Rechtsschutz hat sehr informative Flyer auf seiner Internetseite:
Wer langzeitarbeitslos ist, der hat in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Diese Ausnahme setzt aber voraus, dass die gesetzliche Definition für Arbeitslose zutrifft und die Person - neben anderen Bedingungen - arbeitslos gemeldet ist.
Wir haben einen Flyer: "Hartz IV und Frauen", der auf frauentypische Probleme bei Hartz IV eingeht.
Flyer Frauen: [PDF-Dokument]
Befristet, unterbezahlt, nicht sozialversichert - für Beschäftigte in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen hat der DGB-Bundesvorstand eine neue Ratgeberseite ins Internet gestellt.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat aktuell geurteilt, das die private Krankenversicherung in Höhe des Basistarif vom Jobcenter übernommen werden muss: [PDF-Dokument]
Für ALG-II-Bezieher gilt die "Erreichbarkeitsanordnung". Das heißt aber keineswegs, dass Erwerbslose den ganzen Tag zuhause bleiben müssen.
Ein Info-Blatt des verdi-Erwerbslosenrats Mittelhessen informiert und gibt Tipps, wie Nachteile vermieden werden können.